Gerichtsurteil bestätigt Rechtmäßigkeit von Online-Rechnung
Verena Blöcher
Stand: 07.01.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Karlsruhe - Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden in einem besonderen Tarif ausschließlich eine Online-Rechnung zur Verfügung stellen. Er muss die Monatsaufstellung dann also nicht per Post senden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, über das die Fachzeitschrift "BGH-Report" (Heft 22/2009) berichtet. Das sei jedenfalls dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn er auch einen Standardtarif wählen kann, der eine Rechnung auf Papier vorsieht (Az.: III ZR 299/08).
Das Gericht erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters für rechtmäßig. Darin stand, dass der Kunde keine Rechnung mehr per Post erhält, wenn er sich für einen Online-Tarif entscheidet. Vielmehr kann sie nur im Internet abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Ein Kunde hatte das als unangemessene Benachteiligung kritisiert. Die Bundesrichter sahen das anders. Zur Wahrung der Schriftform genüge die Möglichkeit, die Rechnung ausdrucken zu können. Dagegen wäre eine bloß mündliche oder telefonische Mitteilung nicht zulässig.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.
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Ob man sich für einen Prepaid- oder ein Vertragshandy entscheidet, ist zum einen von der persönlichen Gesprächsdauer pro Monat abhängig, zum anderen von der Frage, ob man über den klassischen Vertrag ein subventioniertes Handy erwerben möchte.