Gericht untersagt Werbe-SMS
Stand: 05.03.2003
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In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Berliner Landgerichts wurde der Versand unerwünschter SMS-Werbung untersagt. Die Übersendung von nicht verlangter Werbung ist nach Auffassung Gerichts ein Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Empfängers. Für SMS-Werbung sind insoweit die selben Grundsätze anzuwenden wie bei E-Mail-Werbung, berichtet der deutsche Fachdienst JurPC.
Während die beklagten Unternehmen die Meinung vertraten, dass die SMS einer erlaubten Briefwerbung entsprechen, schloss sich das Gericht dieser Ansicht nicht an. Vielmehr gelten für SMS die gleichen Grundsätze wie für Telefon-Marketing oder E-Mail-Werbung und die unerwünschten Werbenachrichten stellen einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Empfängers dar. Das liegt daran, dass beim Eingehen der Nachricht ein Signalton ausgelöst wird. Weiters ist nicht auf Anhieb erkennbar, wer der Absender der Nachricht sei, und schliesslich wird durch das SMS der begrenzte Speicherplatz eines Mobiltelefons belastet.
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