Gericht: Mobilfunkmasten bei Abstand zu Wohnhäusern zulässig
Stand: 19.11.2003
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Neustadt/Weinstrasse (dpa/lrs) - Mobilfunksendeanlagen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in der Nähe von Wohnhäusern gebaut werden, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt hervor. Darin heisst es, es gebe keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass der vom Gesetz vorgesehene Sicherheitsabstand von 3,90 Metern nicht ausreiche, um die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (Az.: 3 L 2707/03.NW).