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Gericht lässt Mobilfunkmast neben Kindergarten zu

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Ansbach/Fürth (dpa) - Ein Mobilfunkmast in der Nähe eines Kindergartens beeinträchtigt nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Ansbach nicht automatisch die Gesundheit der Kinder. Mit dieser Begründung lehnte das Gericht nach Angaben vom Donnerstag einen Eilantrag der Stadt Fürth ab. Diese wollte erreichen, dass die Station neben zwei Kindergärten zumindest vorübergehend nicht mehr betrieben werden darf (Az.: AN 5 S 03.00081).

Nach Überzeugung des Gerichts führt die Strahlung von Mobilfunkmasten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wenn geltende Grenzwerte und Sicherheitsabstände eingehalten werden. Die Stadt Fürth habe keine Argumente für die Behauptung genannt, dass die Funkanlage die psychische Gesundheit der Kinder oder deren Eltern beeinträchtige. "Nach aller Lebenserfahrung" könne nicht angenommen werden, dass ein Kindergartenkind in einem Mobilfunkmast eine Gefahr für seine Gesundheit sehe und sich davor fürchte.