Gericht lässt Mobilfunkmast neben Kindergarten zu
Stand: 13.03.2003
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Ansbach/Fürth (dpa) - Ein Mobilfunkmast in der Nähe eines Kindergartens beeinträchtigt nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Ansbach nicht automatisch die Gesundheit der Kinder. Mit dieser Begründung lehnte das Gericht nach Angaben vom Donnerstag einen Eilantrag der Stadt Fürth ab. Diese wollte erreichen, dass die Station neben zwei Kindergärten zumindest vorübergehend nicht mehr betrieben werden darf (Az.: AN 5 S 03.00081).
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