Geister-Roaming: Ungewollte Datenverbindungen beobachten
Stand: 17.08.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Trotz abgeschaltetem Datenroaming sollten Urlauber ihre Handyrechnung und die angeführten Verbindungen im Auge behalten - es kann zu Fehlern kommen. Die Tarifexperten von Verivox haben bei den Netzbetreibern nachgefragt und erfahren: Die Ursache für das so genannte Geister-Roaming in LTE-Netzen ist immer noch nicht behoben.
Was die Netzbetreiber unternommen haben
Im vergangenen Jahr hatten sich beispielsweise Kunden von Swisscom und Telefonica gemeldet, denen Verbindungen berechnet wurden, obwohl das Datenroaming deaktiviert worden war. Inzwischen gibt es auch Berichte von Kunden der Deutschen Telekom. Dass sich insgesamt weniger Betroffene melden und um Kostenerstattung ersuchen, hat einen Grund: Die Netzbetreiber haben nachgerüstet.
So sagt beispielsweise Telefonica auf Verivox-Nachfrage, man unterbinde inzwischen „sehr zuverlässig“ die Berechnung von vermeintlichen LTE-Datenverbindungen. Gleiches gilt für Vodafone: Die Technik könne erkennen, ob ein Datenaustausch vom Kunden ausgelöst wurde oder nicht, heißt es vom Düsseldorfer Netzbetreiber. Auch die Telekom betont, der Kunde zahle ausschließlich für in Anspruch genommene Leistungen.
Fehler im LTE-Netz besteht weiterhin
Die Ursache für Geister-Roaming, ein Fehler im LTE-Netzstandard, besteht indes weiterhin – und betrifft alle Netzbetreiber weltweit. Noch immer können netzinterne Informationen ohne Zutun des Kunden als vermeintlich aktiver Datenversand trotz Roaming-Abschaltung an LTE-fähige Endgeräte gelangen.
„Das nächste Update des LTE-Standards könnte das Problem mit Geister-Roaming beheben“, sagt Christian Schiele, Bereichsleiter Telekommunikation bei Verivox. „Bis dahin sollten Reisende jedoch ihre Telefonrechnungen aufmerksam lesen. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU, auf denen Roaming-Zuschläge seit Juni weggefallen sind.“
Worauf Reisende achten sollten
Zwar sind die durch Geister-Roaming zustande gekommenen Datenmengen üblicherweise nur wenige Kilobyte groß, dennoch können auch solch kleine Mengen die Buchung eines kostenpflichtigen Datenpakets auslösen. Wer trotz deaktivierten Roamings Datenverbindungen auf der Rechnung vorfindet, sollte seinen Anbieter kontaktieren. Diese sichern kulante Lösungen zu, da die sehr kleinen Datenmengen durch Geister-Roaming den Rückschluss zulassen, dass der Kunde tatsächlich nicht aktiv im Netz unterwegs war.
Um Geister-Roaming wirksam zu verhindern, sollten Reisende zusätzlich zum Datenroaming auch die LTE-Funktion ausschalten.