Festnetzpreise für Handygespäche gelten nicht immer
Verena Blöcher
Stand: 18.08.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Wenn man einen Mobilfunktarif mit Festnetzersatz besitzt, zahlt man für manche Telefonate trotzdem Handygebühren. Kunden können mit solchen Tarifen zwar in der eigenen Wohnung mit dem Handy zu Festnetzpreisen telefonieren, aber das gilt nicht für alle Anrufe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Bei Auslandsgesprächen oder Sonderrufnummern mit Vorwahlen wie 0180 oder 0900 werden immer noch die meist deutlich höheren Mobilfunkgebühren berechnet. Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss eines solchen Tarifs prüfen, ob sich der Verzicht auf einen regulären Festnetzanschluss wirklich rentiert.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Ob man sich für einen Prepaid- oder ein Vertragshandy entscheidet, ist zum einen von der persönlichen Gesprächsdauer pro Monat abhängig, zum anderen von der Frage, ob man über den klassischen Vertrag ein subventioniertes Handy erwerben möchte.
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Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.