Festnetzpreise für Handygespäche gelten nicht immer
Stand: 18.08.2011
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Leipzig - Wenn man einen Mobilfunktarif mit Festnetzersatz besitzt, zahlt man für manche Telefonate trotzdem Handygebühren. Kunden können mit solchen Tarifen zwar in der eigenen Wohnung mit dem Handy zu Festnetzpreisen telefonieren, aber das gilt nicht für alle Anrufe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Bei Auslandsgesprächen oder Sonderrufnummern mit Vorwahlen wie 0180 oder 0900 werden immer noch die meist deutlich höheren Mobilfunkgebühren berechnet. Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss eines solchen Tarifs prüfen, ob sich der Verzicht auf einen regulären Festnetzanschluss wirklich rentiert.