EuGH-Urteil: Keine Zusatzkosten mehr bei Kundenhotlines
Stand: 03.03.2017
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Luxemburg - Bei 0180-Nummern fielen seither oft höhere Kosten an als für einen normalen Festnetzanruf. Damit soll jetzt Schluss sein: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärte die Zusatzkosten für Telefonate in weiten Teilen für unzulässig (Rechtssache C-568/15).
Das ändert sich mit dem Urteil für Verbraucher
Hohe Telefongebühren könnten Kunden davon abhalten, sich an ein Unternehmen zu wenden, um zum Beispiel Widerruf einzulegen oder um sich über den abgeschlossenen Vertrag zu informieren – so argumentierten die Richter des Europäischen Gerichtshofes. Verbraucher müssen dem Urteil zufolge für Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen keine Extrakosten mehr in Kauf nehmen. Telefonate mit 0180-Nummern dürfen laut den Luxemburger Richtern nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.
Die Richter äußerten sich jedoch nur im Hinblick auf Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, beispielsweise bei Abonnements. Andere Service-Nummern spielten in dem Verfahren keine Rolle. Für Verbraucher könnte das Urteil allerdings bedeuten, dass sie künftig auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen müssten, meinte der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. Denkbar sei etwa ein Anstieg der Preise im Online-Handel.
Wettbewerbszentrale ging gegen Zusatzkosten vor
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle, hatte den Internet-Elektro-Händler Comtech vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Comtech hatte eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet. Ein Anruf kostete nach Angaben der Wettbewerbszentrale 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute vom Handy aus. Das Landgericht Stuttgart wollte vor seiner Entscheidung in dem Fall vom EuGH wissen, wie das entsprechende EU-Recht auszulegen sei.
Im Fall von Comtech sei die 01805-Nummer ein "Gag" gewesen, sagt der Anwalt Walter Stillner, dessen Kanzlei das Unternehmen vor dem Landgericht Stuttgart vertritt. Die Nummer nach der Vorwahl ergab sich demnach automatisch, wenn man das Wort Comtech über die Buchstaben auf den Tasten des Telefons eingab. Mittlerweile ist die Servicezentrale über eine gewöhnliche Nummer mit Ortsvorwahl zu erreichen.
Service-Nummern sind gängige Praxis
Unternehmen können solche "Service-Dienste-Rufnummern" bei Telekommunikationsanbietern beantragen, vorausgesetzt sie beabsichtigen, telefonisch einen Service zu erbringen. Je nach Endziffer variiert das Abrechnungsmodell: Bei einer 01803-Nummer muss der Anrufer beispielsweise aus dem Festnetz 9 Cent pro Minute zahlen, bei einer 01804-Nummer 20 Cent pro Anruf. Derzeit sind laut Bundesnetzagentur fast 300.000 Service-Dienste-Rufnummern vergeben. Für welche Zwecke die Nummern genutzt werden, wird nicht erhoben.
Die Extrakosten bei 0180-Rufnummern dienen nach Angaben eines Anbieters solcher Nummern unter anderem als "kleine Barriere", um zu verhindern, dass bei der geringsten Frage zum Hörer gegriffen werde und um Gespräche effizienter zu gestalten. Denn die Nummern bieten vor allem in Callcentern bessere Möglichkeiten, Anrufe zu steuern. Diese können verschiedenen Mitarbeitern etwa nach dem Ort des abgehenden Anrufs zugeteilt werden.