EU-Roaming: Viele kleine Länder bleiben Kostenfallen
Stand: 13.06.2017
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Hannover - In wenigen Tagen tritt die EU-Verordnung in Kraft, die Schluss macht mit Handy-Extragebühren im europäischen Ausland. Doch in vielen kleinen Ländern ist Vorsicht geboten. Die Verordnung gilt nicht in der Schweiz, der Isle of Man, den britischen Kanalinseln und kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco, berichtet das "c't"-Magazin (Ausgabe 6/16). Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebieten müssen aufpassen.
Wer zum Beispiel von Deutschland nach Italien unterwegs ist und über den Gotthard- oder San-Bernardino-Pass fährt, sollte nach dem Passieren der Schweizer Grenze die Gebühren-Info-SMS des heimischen Netzbetreibers genau studieren, bevor er das Daten-Roaming aktiviert oder länger telefoniert, raten die Experten.
Die Hinweis-Kurznachrichten der Provider treffen spätestens einige Minuten nach dem ersten Einbuchen des Telefons in ein ausländisches Netz ein - auch dann, wenn es sich um einen EU-Mitgliedsstaat handelt, der unter die EU-Roaming-Verordnung fällt. Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken.