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Erstes Handy für Kinder erst nach Grundschulzeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Fürth - Kinder sollten ihr erstes Handy erst bekommen, wenn sie die Grundschulzeit beendet haben. "Kinder unter 10 Jahren können oft noch nicht selbstverantwortlich damit umgehen, vor allem wenn das Handy viele Funktionen besitzt", erläutert die Familientherapeutin Marianne Wenzl-Popp aus Fürth im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. In diesem Alter sollte man einem Kind nur in Ausnahmefällen ein Mobiltelefon mitgeben - etwa wenn die Eltern mit ihm unterwegs einen Treffpunkt vereinbaren müssen.

In jedem Fall sollten klare Absprachen getroffen werden: "Legen Sie gemeinsam fest, welche Nummern gewählt werden dürfen. Und erklären Sie ihrem Kind, welche Kosten dadurch entstehen können", riet Wenzl-Popp.

Nach dem Grundschulalter könnten Eltern dann über ein eigenes Handy für den Nachwuchs nachdenken, sagte die Therapeutin. "Dann haben sowieso die meisten eines. Da kann man als Eltern auch nicht mehr so tun, als wäre das etwas Besonderes." Geschwisterkinder sollten sich aber kein Handy teilen müssen. "Das ist unrealistisch, denn das Telefon ist ja auch ein privater Gegenstand. Außerdem fehlt dann oft die klare Verantwortlichkeit und man weiß nicht, wer welche Nummern gewählt hat." Über das gekaufte Modell sollten sich Eltern in jedem Fall gut informieren und gegebenenfalls teure Sonderrufnummern sperren lassen.

Eltern könnten auch festlegen, wann das Handy eingeschaltet werden darf, zum Beispiel nur tagsüber und außerhalb der Schulzeit. Über die Kosten müsse ebenfalls geredet werden, empfahl Wenzl-Popp, die bei der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) tätig ist. "Eine Möglichkeit ist es, nur eine Prepaid-Karte anzuschaffen. Wenn die leer ist, ist sie leer."

Flattert aber doch mal eine astronomisch hohe Rechnung ins Haus, dürften Eltern in keinem Fall einfach die Kosten übernehmen und zur Tagsordnung übergehen. "Man sollte die Rechnung gemeinsam analysieren und herausfinden, was die Kosten nach oben getrieben hat." Als Konsequenz könnten Eltern ihren Kindern einen Teil des Taschengelds abziehen, um die Rechnung zu begleichen. Ein Handyverbot sei dagegen nicht sinnvoll, sagte Wenzl-Popp.