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Eilantrag abgelehnt: Funkfrequenzversteigerung findet statt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Leipzig - Die Funkfrequenzversteigerung durch die Bundesnetzagentur wird wie geplant stattfinden, denn am Mittwoch lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Eilantrag gegen das Verfahren ab. Gegen die Versteigerung hatte der Breitbandanbieter Airdata geklagt, der bisher einen Teil der Frequenzen befristet genutzt hatte und eine Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte anstrebte. Den Eilantrag lehnte das Gericht nach eigenen Angaben aufgrund einer Interessenabwägung ab.

Damit wird die Bundesnetzagentur wie geplant am kommenden Montag mit der Versteigerung ehemaliger Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk beginnen. Zugelassen sind den Angaben zufolge die Unternehmen E-Plus, Telefónica O2, T-Mobile und Vodafone D2.

Versteigert werden Frequenzen in den Bereichen 800 Megahertz (MHz), 1,8 Gigahertz (GHz), 2 GHz sowie 2,6 GHz. Im Fokus stehen vor allem die 800-MHz-Frequenzen, die durch das Abschalten des analogen Rundfunks frei geworden sind und den Aufbau besonders leistungsstarker Funknetze ermöglichen. Damit sollen vor allem auf dem Land über Funk die Lücken bei der Versorgung der Bevölkerung mit dem schnellen Internet geschlossen werden. Experten rechnen mit Erlösen im einstelligen Milliarden-Euro- Bereich.

Die Auktion wird sich womöglich über mehrere Wochen hinziehen. Im Jahr 2000 hatte die Versteigerung von UMTS-Frequenzen etwa drei Wochen gedauert. Ein Rückschluss auf den Verlauf der neuen Auktion könne daraus aber nicht gezogen werden, teilte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, mit. Der Verlauf einer solchen Auktion hänge vom Verhalten der Teilnehmer ab. Diesmal werde ein Frequenzvolumen von 360 Megahertz angeboten, das 2,5-fache Frequenzspektrum der Versteigerung im Jahr 2000. Zudem hätten die Auktionsrunden damals 40 Minuten betragen, nun sind es 90 Minuten.