Das iPhone aus Amerika - Technik im Ausland bestellen
Stand: 30.01.2014
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Mainz - Ein im Ausland günstiges Gerät oder Gadget ist für Kunden aus Deutschland nicht unbedingt das beste Angebot. Denn Versandkosten und Zoll können unerwartet hoch ausfallen, außerdem lauern weitere Fallstricke. Bleibt die Frage, ob und wann man bei Bestellungen im Ausland wirklich sparen kann.
"Wer auf der Suche nach einem Smartphone oder anderen elektronischen Geräten ist, kann vor allem bei Luxusgeräten Geld sparen", sagt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings gewähre so mancher Hersteller in Deutschland keine Garantie für Produkte, die nicht für den Verkauf in der EU vorgesehen sind. "Außerdem müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie Produkte ohne eine deutsche Menüführung erhalten."
Möglicherweise fehlt Geräten außerdem die erforderliche CE-Kennzeichnung. Diese bestätigt die Einhaltung von EU-Normen. Und Technik-Schnäppchen, die zu günstig sind, um wahr zu sein, sind es meist auch nicht: "Wenn Markenware nur zu einem Bruchteil des in Deutschland üblichen Preises angeboten wird, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Plagiat, also um eine Produktfälschung", warnt Gollner.
Wer am Ende mehr als erwartet für sein neues iPhone aus Amerika gezahlt hat, ärgert sich vielleicht sogar darüber, dass er das Gerät nur eingeschränkt verwenden kann. "Bei elektronischen Geräten ist zu prüfen, ob sie sich für die deutsche Netzspannung von 230 Volt eignen", betont Verbraucherschützer Christian Gollner. Abhilfe bei ausländischen Stromsteckern schaffen günstige Adapterstecker. Bei Mobilfunkgeräten rät der Experte, die Eignung für die europäischen GSM-Netze und ihre Frequenzen zu prüfen.
Unbekannte Onlinehändler oder Importeure sollten Verbraucher vor dem Bestellen gründlich prüfen. "Wird im Impressum oder in der Rubrik Kontakt gar keine Postadresse, sondern nur eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angebeben, sollte man Abstand nehmen", rät Gollner. Auch Erfahrungsberichte anderer Nutzer helfen: Wer viele Bewertungen für den einen Onlineshop bei verschiedenen Bewertungsplattformen und Foren liest, erhält meist einen guten Eindruck von der Seriosität des Händlers.
Unseriöse Händler mit Plagiaten im Angebot agieren Gollner zufolge besonders oft vom außereuropäischen Ausland aus. "Manche Händler stellen sich nach dem Kauf taub und beantworten Anfragen zu Widerruf oder Gewährleistung nicht", sagt der Verbraucherschützer. Besonders schwarze Schafe kassieren mitunter sogar Vorkasse, liefern aber nie. Und mancher Händler, der Waren aus Nicht-EU-Ländern anbietet, verschweigt Nachzahlungen wie Umsatzsteuer oder Zoll.
Dabei kann vermeintlich billige Ware dadurch deutlich teurer werden. "Verbraucher sollten sich vor einer Bestellung informieren - so vermeidet man unliebsame Überraschungen", sagt Oliver Bachmann vom Hauptzollamt der Stadt Hamburg. Infos über mögliche Abgaben bei der Einfuhr gibt es unter http://dpaq.de/RMBxd auf der Webseite des Zolls. "Probleme kann es unter Umständen bei Anbietern geben, die außerhalb der EU - in sogenannten Drittländern - ansässig sind", erklärt Bachmann. Abhängig vom Warenwert fallen bei technischen Geräten dann in der Regel zusätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Wer Geräte zurückgeben möchte, dem hilft zumindest bei Shops im EU-Ausland das Widerrufsrecht: Das gilt mindestens sieben Werktage lang, gerechnet ab Wareneingang. "Dieses kann von Verbrauchern ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden, also nicht nur bei Reklamationen", erklärt Peter Juhani Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum. Jedoch gibt es beim Widerrufsrecht Ausnahmen, etwa bei Software oder speziell angefertigter Ware. Das kann unter Umständen schon ein nach Kundenwunsch zusammengebauter PC sein.
Was tun bei kaputter Ware? "Wenn die gelieferte Ware defekt ist oder nicht der Bestellung entspricht, kann man als Verbraucher europaweit seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte wahrnehmen", sagt Koop. Käufer haben demnach zwei Jahre lang ein Recht auf kostenlose Reparatur beziehungsweise Austausch.
Beheben muss der Händler alle Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. Das heißt aber nicht, dass der Käufer sie direkt erkennen muss: "Zeigt sich der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe, wird vermutet, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war", erklärt Koop. Erst danach kehrt sich die Beweislast um: Umtausch oder Reparatur gibt es dann nur, wenn der Käufer beweisen kann, dass er das Problem nicht selbst verursacht hat.
Von Widerrufs- und Gewährleistungsrechten profitieren Verbraucher allerdings nur innerhalb der EU. Bei Anbietern aus Drittstaaten wie den USA wird es nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums schwieriger: Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, in dem ein Händler seinen Sitz hat. Ein deutsches Gericht könne zwar im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass trotzdem hiesiges Recht gilt, etwa wenn der Händler eine deutschsprachige Webseite hat. Das durchzusetzen, wird im Einzelfall aber vermutlich schwierig, warnen die Verbraucherschützer.