Bußgelder in Höhe von einer halben Million wegen unerlaubter Telefonwerbung
Stand: 29.01.2010
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Bonn - Die Bundesnetzagentur geht nun hart gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Die Bonner Behörde hat in neun Verfahren jetzt Bußgelder in einer Gesamthöhe von einer halben Million Euro verhängt. Grund hierfür waren zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern.
Die Behörde kann allerdings nur eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden. Unklare Beschwerden, wie zusammenhanglose, unkommentierte Anruflisten oder lediglich vage Angaben zu erhaltenen Anrufen, führen vielmals zu keinem Ergebnis, wie Agenturchef Matthias Kurth sagte.
Die Behörde ist daher auf präzise Angaben der betroffenen Verbraucher angewiesen. Dazu sollten gehören: genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer. Für die Ermittlungsarbeit sind zudem - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen hilfreich. Da Anzeigenerstatter unter Umständen auch als Zeugen angehört werden müssen, benötigt die Bundesnetzagentur außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers.
Den Verbrauchern riet Kurth, sich vorsorglich zu schützen und im Alltag sparsam und vorsichtig mit ihren Daten umzugehen. "Dies gilt insbesondere bei der Angabe der Telefonnummer", sagte Kurth.