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Bundestag beschäftigt sich mit sächsischen Handydatenaffäre

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin/Dresden - Erstmals hat sich der Bundestag am Freitag mit der Handydatenaffäre in Sachsen beschäftigt. Schließlich sei es keine rein sächsische Angelegenheit, so der Linke-Abgeordnete Michael Leutert in einer von seiner Partei beantragten Aktuellen Stunde am Freitag. Weiter sagte er, dass Instrumente gegen die Terrorismusbekämpfung nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement eingesetzt werden dürften.

Bei einer Anti-Nazi-Demonstration am 19. Februar waren Millionen Datensätze aus Privathandys gesammelt und Telefongespräche direkt abgehört worden.

Parlamentarier anderer Fraktionen warfen der Linken vor, eine einseitige Debatte zu führen. Der CDU-Innenexperte Clemens Binninger kritisierte, die Angriffe auf Polizisten hätten ebenfalls verurteilt werden müssen. Diese Fakten dürften nicht nur in einem Nebensatz erwähnt oder gar ganz verschwiegen werden, betonte auch Jerzy Montag (Grüne).

Montag kritisierte zugleich die "fast eine Million Grundrechtsbeeinträchtigungen": "Das ist in einem unglaublichen und monströsen Ausmaß ein Eingriff in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger." Mit Blick auf die gesammelten Handydaten sagte Binninger: "Die Menge dieser Daten ergibt sich allein aus dem Tatort, aus der Tatzeit und wie viele Menschen sich dort aufhalten." Die Maßnahme sei so durchgeführt worden, wie es die Strafprozessordnung vorsehe. "Es ist kein Grund, sie zu skandalisieren."

Gisela Piltz (FDP) bewertete den Rücktritt von Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch positiv. "Es ist selbstverständlich, dass sich Vorfälle wie in Dresden nicht wiederholen dürfen. Vorfälle, das muss man leider sagen, bei denen auch rechtswidrig gehandelt worden ist."

Die Affäre soll schon in der kommenden Woche auf Bundesebene weitere Kreise ziehen: Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) will Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative zur Verhältnismäßigkeit von Datenerhebungen zur Strafverfolgung vorlegen. Abfragen von Mobilfunkdaten für Ermittlungszwecke sollen "sensibler" gestaltet werden. Im Kern geht es darum, unbescholtene Bürger zu schützen.