Bundesnetzagentur will Gebühren im Mobilfunk senken
Stand: 04.09.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Bonn - Deutschland zahlt verhältnismäßig hohe Mobilfunk-Netzengelte. Die EU-Kommission hatte bereits niedrigere Gebühren gefordert, nun greift die Netzagentur ein.
Die Bundesnetzagentur möchte mit einer leichten Absenkung der Netzentgelte im Mobilfunk die Voraussetzungen für niedrigere Handy-Gebühren schaffen. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch einen Vorschlag, wonach die deutschen Mobilfunknetzbetreiber für die Zustellung von Anrufen in ihren Netzen künftig nur noch 1,72 Cent pro Minute statt bislang 1,79 Cent verlangen dürfen. Die Regelung soll vom 1. Dezember 2014 an gelten. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ein Jahr später weiter auf 1,66 Cent pro Minute abgesenkt werden.
Entgelte werden für die Netznutzung entrichtet
"Der heute veröffentlichte Vorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Entgelte spiegelten die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Mobilfunk-Referenznetzbetreibers wieder.
Anbieter verlangen angemessene Entgelte zum Netzausbau
Die Bundesnetzagentur muss bei der Festlegung der Entgelte zwischen verschiedenen Interessen abwägen. Zum einen dringt die EU-Kommission seit Jahren auf niedrigere Mobilfunkgebühren in Deutschland, da die Kunden in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich zu stark zur Kasse gebeten würden. Auf der anderen Seite verlangen die Telekommunikationsfirmen angemessene Entgelte, um den kostspieligen Ausbau der Breitband-Netze finanzieren zu können.
Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sichere den Unternehmen auch künftig genügend Spielraum, ihre Investitionen in den mobilen Breitbandausbau, insbesondere in die LTE-Netzinfrastruktur, weiter voranzutreiben, meinte Homann. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur vortrage, könnten die Entgelte zum 1. Dezember 2014 endgültig in Kraft treten. Bei einem Widerspruch könnten die neuen Entgelte zunächst vorläufig genehmigt werden.