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Bundesnetzagentur verbietet Nulltarif-Optionen im Mobilfunk

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | Verivox

Aus für "StreamOn" und "Vodafone Pass": Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom und Vodafone die Vermarktung ihrer Zero-Rating-Angebote untersagt. Ab Juli dürfen die Nulltarif-Optionen nicht mehr vertrieben werden, wie die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mitteilte. Was bedeutet das Aus für bestehende Mobilfunkverträge?

Bundesnetzagentur sieht Verstoß gegen die Netzneutralität

Die sogenannten Zero-Rating-Tarife oder Nulltarif-Optionen verstoßen nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde gegen die Netzneutralität. Denn bei diesen Angeboten werden bestimmte Dienste und Anwendungen nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. So lassen sich ausgewählte Spiele und Streaming-Dienste wie Fortnite oder Apple Music unbegrenzt online nutzen.

Zero-Rating: Was das Aus für Kunden bedeutet

Ab Juli dürfen die Deutsche Telekom und Vodafone ihre Nulltarif-Optionen nicht mehr vertreiben, wie die Behörde mitteilte. Bis zum 30. Juni lässt sich die Telekom-Option StreamOn kostenlos zum Mobilfunkvertrag hinzubuchen. Die Dienste stehen jedoch nur noch bis Ende März 2023 zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Provider Zeit, alle bestehenden Verträge abzuwickeln. Vodafone stellt das Portfolio der Mobilfunktarife ab Anfang Juni komplett um. In den neuen GigaMobil-Tarifen ist der Vodafone Pass nicht mehr vorgesehen.

Mehr Datenvolumen in Mobilfunktarifen erwartet

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte, er gehe davon aus, dass das Verbot dieser Angebote eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt haben werde. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren." Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall. Die Bundesnetzagentur verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits am 2. September 2021 entschieden habe, dass die Zero-Rating-Tarife mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar seien.

"Trotz des ohne Frage wichtigen Grundsatzes der Netzneutralität sehen wir die Entscheidung durchaus kritisch", sagt Jens-Uwe Theumer, Telekommunikationsexperte bei Verivox. "Im Schnitt verbrauchen Deutschlands Handynutzer rund 3,5 Gigabyte im Monat, deshalb wird kaum jemand von neuen Tarifen mit noch höheren Datenbudgets profitieren. Ein weiterer Aspekt: Investitionen in die Infrastruktur könnten zurückgestellt werden, weil den Providern nun die Einnahmen aus den Vereinbarungen mit den Streamingdiensten fehlen."