Bundesgerichtshof kippt Apple-Patent für Smartphones
Stand: 26.08.2015
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Karlsruhe - Das Patent von Apple zur Entsperrung von Touchscreens ist vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt worden. Apple habe lediglich bestehende Problemlösungen in naheliegender Weise weiterentwickelt, befanden die Karlsruher Richter in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil. (Az: X ZR 110/13)
Bei Smartphones und anderen tragbaren Geräten mit berührungsempfindlichen Bildschirm, einem Touchscreen, besteht das Problem, dass zufällige Bildschirmberührungen ungewollte Funktionen auslösen können. Es ist daher üblich, dass diese Geräte gesperrt werden können, ehe der Nutzer sie beispielsweise in die Hosentasche steckt. Durch bestimmte Berührungen, etwa eine Wischbewegung oder die Berührung bestimmter Punkte in fester Reihenfolge, können die Geräte wieder entsperrt werden.
Um dies zu vereinfachen, hatte Apple die Idee, die zum Entsperren notwendige Bewegung dem Nutzer graphisch auf dem Bildschirm anzuzeigen. Apple hatte hierauf ein europaweites Patent eintragen lassen.
Auf die Klage des Wettbewerbers Motorola hat der BGH dieses Patent nun für Deutschland für nichtig erklärt. Der schwedische Hersteller Neonode habe das Verfahren bereits vorher für sein Smartphone N1 genutzt gehabt. Neu bei Apple sei lediglich die graphische Anzeige der notwendigen Bewegung. Dies sei jedoch nur eine naheliegende Weiterentwicklung, die nicht patentfähig sei, urteilte der BGH.