Bundesgerichtshof: E-Plus muss keine Gebührentricks hinnehmen
Stand: 29.06.2010
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Karlsruhe - E-Plus braucht nicht zu dulden, dass Firmen mit einem Trick die Gebühren, welche E-Plus für die Annahme von Gesprächen aus dem Festnetz bekommt, umgehen. Dies entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Streit um sogenannte GSM-Gateways.
Normalerweise reichen Festnetzanbieter Telefonate, die an ein Handy gerichtet sind, an bestimmten Übergabestationen an den Betreiber des jeweiligen Mobilfunknetzes weiter. Von den Gebühren, die der Festnetzkunde bezahlt, bekommt der Mobilfunkbetreiber ein bestimmtes "Terminierungsentgelt", das die Regulierungsbehörde festsetzt. Mit einem GSM-Gateway werden die Übergabepunkte umgangen und das Gespräch wird über ein simuliertes Handy weitergegeben. Dadurch werden statt des Terminierungsentgelts nur die in der Regel sehr niedrigen Gebühren fällig, die der Mobilfunkanbieter für Gespräche innerhalb des eigenen Netzes verlangt.
Im Streitfall hatte eine Firma beim Mobilfunkbetreiber E-Plus mehrere SIM-Karten gekauft, wie sie auch Verbraucher für ihr Handy benötigen. Er wies dabei nicht darauf hin, dass diese nicht in Handys, sondern in Gateways eingesetzt werden sollen. E-Plus klagte auf Unterlassung und Schadenersatz.
Mit Erfolg: E-Plus muss den Einsatz eigener SIM-Karten in GSM-Gateways nicht hinnehmen, urteilte der BGH. Ein solches Verbot sei nicht missbräuchlich, da der Mobilfunkanbieter an den offiziellen Übergabepunkten den Zugang zu seinem Netz zu den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen gewähre.