BREKO: Vermittlung ins Mobilfunknetz bleibt zu teuer
Stand: 03.12.2007
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Bonn - Die Mobilfunkbetreiber erhalten nach Ansicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO auch in Zukunft deutlich zuviel Geld für die Übernahme von Gesprächen aus dem Festnetz. Mit der aktuellen Festlegung auf 8,80 Cent je Minute (bisher 9,94) für kleinere und 7,92 Cent (bisher 8,78) für größere Mobilfunkfirmen bleibe das Ungleichgewicht eklatant zwischen den Ausgaben, die Festnetzbetreiber bei Weiterleitung ins Mobilnetz haben und den Einnahmen, die sie bei der Terminierung in umgekehrter Richtung erzielen.
Enttäuschend sei für den Verband auch, dass keine Einführung eines so genannten Absenkungspfades beschlossen worden sei, also die Festlegung eines Zeithorizonts, bis zu dem eine weitere Reduzierung vollzogen sein muss. Dieses Vorgehen sei in Europa allgemein üblich. Österreich etwa hat eine Frist bis Ende 2008 gesetzt, um ein Entgelt von 6,79 Cent je Minute zu erreichen.
Es sei für den Verband auch kein Trost, dass die Bundesnetzagentur die von den Mobilfunkunternehmen verlangten Mondpreise von bis zu 19,6 Cent nicht gewährt hat. Die von den Mobilfunkern als Begründung geltend gemachte Berücksichtigung der Kosten für UMTS-Lizenzen und Handy-Subventionierung ist nach BREKO-Ansicht nicht sachgerecht. Die Zusammenschaltungspartner seien für die Beteiligung an diesen Kosten nicht zuständig.
BREKO rechnet seit Jahren vor, dass eine Größenordnung von 5 Cent realistisch sei. Diese orientiere sich an den Kosten der so genannten "effizienten Leistungsbereitstellung", einem allgemein akzeptierten Bewertungsmaßstab, der die Aufwendungen für Technik, Personal etc. differenziert heranzieht. Im letzten Jahr hatte auch das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Auftrag von E-Plus vorgerechnet, dass in den Netzen der großen Mobilfunkanbieter bei Übernahme von Festnetzgesprächen Kosten in Höhe von 4,95 Cent je Minute entstehen.
Die BNetzA hat die neue Festlegung getroffen, ungeachtet des zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängigen Rechtsstreits über eine ex-ante-Genehmigungspflicht. In diesem Verfahren wird auf Antrag der Mobilfunkanbieter entschieden, ob diese ihre Terminierungsentgelte überhaupt im Vorfeld genehmigen lassen müssen.