BGH-Urteil: Mobilfunkanbieter muss vor hohen Surfkosten warnen
Stand: 23.05.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Karlsruhe - Weil Tarifstrukturen oft schwer zu überblicken sind, müssen Mobilfunkanbieter vor hohen Kosten warnen, die beispielsweise durch mobiles Surfen entstehen können. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jüngst entschieden (Az.: III ZR 190/11).
Demnach darf der Anbieter nicht davon ausgehen, dass seine Kunden vollständig über die Kosten für mobiles Surfen und Telefonieren informiert sind.
In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkkunde 2008 mit seinem neuen Smartphone unter anderem ein 45 Megabyte großes Video heruntergeladen. In seinem älteren Vertrag von 2004 war ein Datenpreis von 19 Cent pro zehn Kilobyte vorgesehen. Insgesamt stieg die Handyrechnung damit auf knapp 930 Euro. Der Kunde weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen, sein Provider kündigte darauf den Vertrag und zog vor Gericht. Der BGH gab aber dem Kunden Recht: Der Mobilfunkanbieter hätte ihn auf die hohen Kosten für mobiles Surfen hinweisen müssen, zum Beispiel per SMS oder durch einen Vermerk auf der Handyrechnung.