Bericht: Mobilfunkfirmen speichern illegal Telefondaten
Stand: 07.09.2011
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Berlin/München - Deutsche Mobilfunkanbieter speichern einem Bericht der "Berliner Zeitung" (Mittwoch) zufolge sensible Daten ihrer Kunden deutlich länger und in höherem Maße als bislang bekannt. Mobilfunker wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine vertrauliche Aufstellung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben eines Verfassungsgerichts-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung, so Datenschützer.
Dem Bericht zufolge sind die sogenannten Verkehrsdaten bei mehreren großen Anbieter für 90 Tage vollständig verfügbar. Einzig der Anbieter O2 lösche das Gros der Daten bereits nach sieben Tagen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 geurteilt, dass die Unternehmen lediglich jene Daten erfassen und speichern dürfen, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden.
Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers oder die ankommenden Gespräche zu speichern, weil sie bei Inlandstelefonaten niemals berechnet würden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - ein Bündnis von Datenschützern, das sich seit Jahren gegen die anlasslose Speicherung der Telefondaten wehrt - bezeichnete die Praxis der Telefonanbieter als illegal.
"Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben", kritisierte Ulrich Breuer vom AK Vorratsdatenspeicherung in der Zeitung. Völlig unverhältnismäßig nannte der Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz die Speicherpraxis der Firmen. "Ich fordere alle betroffenen Unternehmen auf, diese Praxis schleunigst zu beenden", verlangte er.
Anbieter weisen Vorwürfe zurück
Die Mobilfunkanbieter weisen die Vorwürfe zurück. "Der Vorwurf ist unsererseits nicht nachvollziehbar", betonte eine Sprecherin der Deutschen Telekom am Mittwoch auf Anfrage. Die Speicherpraxis sei nach Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gestaltet. Auch von E-Plus hieß es: "Eine auch nur "begrenzte" Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt."
Die Mobilfunk-Anbieter berufen sich darauf, dass die Daten nur zweckgebunden etwa für technische Erfordernisse oder die Abrechnung gespeichert würden - wie dies vom Telekommunikationsgesetz erlaubt sei.