Bei ungebetener Telefonwerbung gezielte Gegenfragen stellen
Stand: 16.07.2008
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Düsseldorf/Leipzig (dpa/tmn) - Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn der Angerufene damit einverstanden ist. Das hält einige Call-Center aber nicht davon ab, trotzdem anzurufen - auch ohne vorherige Erlaubnis. "Wir können gegen solche Unternehmen nur vorgehen, wenn wir wissen, wer für den Anruf verantwortlich ist", sagte Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf dem dpa-Themendienst. Sie rät daher, bei ungebetenen Anrufen gezielt nachzufragen, wie der Name der Anrufers ist und für welches Unternehmen er anruft.
Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis gilt den Angaben zufolge als unzumutbare Belästigung und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Verbraucherzentralen können diese unlautere Werbung abmahnen. Einige Verbraucherzentralen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bieten Postkarten an, auf denen geeignete Gegenfragen für ungebetene Werbeanrufe vorgedruckt sind. Die Antworten des Anrufers werden darauf notiert und die Karte an die Verbraucherzentrale geschickt.
Wer sich nicht in der Lage fühlt, den Anrufer aus dem Call-Center auszufragen, sollte lieber keine Gegenfragen stellen. "Gerade ältere Menschen lassen sich eher einwickeln", sagt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. In diesem Fall sei es besser, einfach direkt aufzulegen.
Auch die Bundesregierung will künftig stärker gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. So sollen Werbeanrufe, bei denen die Rufnummer unterdrückt ist, bald mit Bußgeldern bestraft werden.