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Bei ungebetener Telefonwerbung gezielte Gegenfragen stellen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf/Leipzig (dpa/tmn) - Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn der Angerufene damit einverstanden ist. Das hält einige Call-Center aber nicht davon ab, trotzdem anzurufen - auch ohne vorherige Erlaubnis. "Wir können gegen solche Unternehmen nur vorgehen, wenn wir wissen, wer für den Anruf verantwortlich ist", sagte Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf dem dpa-Themendienst. Sie rät daher, bei ungebetenen Anrufen gezielt nachzufragen, wie der Name der Anrufers ist und für welches Unternehmen er anruft.

Anschließend sollten Betroffene nach dem Grund des Anrufes fragen und das Gespräch beenden. Dafür eignen sich laut Zander-Hayat Sätze wie: "Rufen Sie mich bitte nicht wieder an und löschen Sie alle Daten von mir. Ich habe kein Interesse an ihren Leistungen". Die Informationen über Anrufer und Unternehmen leiten Verbraucher dann an die Verbraucherzentrale weiter. "Auch Datum und Uhrzeit des Anrufs sollten notiert werden", sagt die Expertin. Außerdem benötigen die Verbraucherschützer Angaben darüber, ob sich der Betroffene im Vorfeld einverstanden erklärt hat, von der Firma angerufen zu werden.

Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis gilt den Angaben zufolge als unzumutbare Belästigung und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Verbraucherzentralen können diese unlautere Werbung abmahnen. Einige Verbraucherzentralen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bieten Postkarten an, auf denen geeignete Gegenfragen für ungebetene Werbeanrufe vorgedruckt sind. Die Antworten des Anrufers werden darauf notiert und die Karte an die Verbraucherzentrale geschickt.

Wer sich nicht in der Lage fühlt, den Anrufer aus dem Call-Center auszufragen, sollte lieber keine Gegenfragen stellen. "Gerade ältere Menschen lassen sich eher einwickeln", sagt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. In diesem Fall sei es besser, einfach direkt aufzulegen.

Auch die Bundesregierung will künftig stärker gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. So sollen Werbeanrufe, bei denen die Rufnummer unterdrückt ist, bald mit Bußgeldern bestraft werden.