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Base kehrt zur gewohnten Flatrate zurück

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Die E-Plus-Marke Base schaltet die umstrittene, zum 1. Juni eingeführte Datenautomatik wieder ab, die für alle Bestands- und Neukunden obligatorisch war. Hintergrund ist eine Abmahnung der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte kritisiert, dass die sogenannte Internet-Option ungefragt und alternativlos in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen worden war. Die Automatik hätte zu ungewollten Zusatzkosten nach Verbrauch des vereinbarten Datenvolumens führen können. Base-Kunden surfen den Verbraucherschützern zufolge ab sofort wieder wie mit ihrer gewohnten Flatrate - erst mit voller Geschwindigkeit, und langsamer, wenn ihr Datenvolumen verbraucht ist.

Für Base-Kunden sollte nach den ursprünglichen Plänen des Unternehmens dieses verbreitete Flatrate-Modell nicht mehr gelten. Stattdessen hätten Kunden nach Verbrauch des Datenvolumen automatisch und ungefragt kostenpflichtiges Volumen dazugebucht - je nach Tarif zum Beispiel 100 Megabyte für 2 Euro oder 750 Megabyte für 5 Euro.

Änderungen für Kunden obligatorisch

Und Kunden, die drei Monate in Folge sowohl Inklusiv- als auch Zusatzvolumen verbraucht hätten, wären außerdem automatisch in die nächsthöhere, teurere Datenoption gerutscht - ebenfalls ungefragt und wie bei den Zubuchungen ohne eine Möglichkeit, die Änderungen zu verhindern.

Kunden sollten Zusatzkosten widersprechen

Ab sofort darf sich E-Plus der Verbraucherzentrale zufolge nicht mehr auf die untergeschobene Datenautomatik berufen. Formal habe das Unternehmen bis zum 1. August Zeit, die betroffene Vertragsbedingung wieder aus ihren Angeboten zu streichen. Sollten Base-Kunden, die die Internet-Option nie aktiv gebucht haben, trotzdem ungewollte Zusatzkosten oder Tarifumstellungen bemerken, können und sollten sie diesen widersprechen.