App mit Blitzerwarnung darf im Auto nicht benutzt werden
Stand: 23.11.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Die aktive Nutzung von Apps mit Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Handy ist dann nämilch wie ein Navigationsgerät mit Vorwarnfunktion zu betrachten, erklärt der ADAC mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15). Im verhandelten Fall hatte der Autofahrer sein Smartphone in einer Halterung stecken, Polizisten sahen bei einer Kontrolle die laufende Blitzer-App.
Der Mann legte Rechtsbeschwerde gegen die verhängte Strafe ein. Das Gericht wies ihn ab. Die Begründung: Mit der App werde das Handy zum Blitzerwarngerät. Damit verstoße der Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung. Es sei ohne Bedeutung, ob die App einwandfrei funktioniere oder nicht.
"So einfach wie der Mann in dem Fall sollte man es Polizisten natürlich nicht machen", sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsanwalt aus Aschaffenburg. "Im Auto darf diese App nicht bedient werden", stellt er klar. Sie auf dem Telefon installiert zu haben, ist dagegen kein Problem. Gezielt danach suchen dürfen die Beamten nicht. Während einer Kontrolle muss man das Telefon nicht vorzeigen oder Einblicke in installierte Programme gestatten. "Auch auf Nachfrage darf man es verweigern", sagt Häcker. Für das Benutzen der App drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt.