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So beenden Sie Ihren Vertrag

Glasfaser kündigen: Das müssen Sie wissen

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Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

Inhalt dieser Seite
  1. Glasfaser kündigen kurzgefasst
  2. Wann kommt eine Glasfaserkündigung in Frage?
  3. Wann ist eine Glasfaserkündigung sinnvoll?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung?
  5. Glasfaser per Sonderkündigung kündigen
  6. So führen Sie eine Glasfaserkündigung durch
  7. Halten Sie die Fristen bei Ihrer Glasfaserkündigung ein
  8. So schreiben Sie Ihre Glasfaserkündigung
  9. Anbieterwechsel bietet Vorteile
  10. In 3 Schritten zum passenden Tarif
  11. Jetzt Internet-Angebote vergleichen
  12. Weitere Infos rund um Glasfaser

Sie möchten Ihren Glasfaser-Tarif bei Ihrem bestehenden Anbieter kündigen? Hier finden Sie alles, was Sie über Ihre Glasfaserkündigung wissen müssen.

Glasfaser kündigen kurzgefasst

  • In den meisten Fällen wie einem Umzug oder einem Anbieterwechsel sollten Sie nicht selbst kündigen.
  • Verträge sind nach Laufzeitende monatlich kündbar.
  • Die Kündigung können Sie einfach, schnell und online mit dem Kündigungsschreiben erledigen.
  • In speziellen Fällen kommen Sie mit einer Sonderkündigung auch früher aus Ihrem Vertrag.
  • Internetprovider bieten einen Button für die Vertragskündigung auf ihrer Homepage.
  • Beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen.

Wann kommt eine Glasfaserkündigung in Frage?

Glasfaser ist als neueste Internettechnologie aktuell noch in bundesweitem Ausbau. Da die meisten Tarife in der Regel über 24 Monate abgeschlossen werden, ist das Thema Kündigung noch nicht sehr verbreitet. Es gibt aber auch das Recht auf Sonderkündigung. In den meisten anderen Fällen brauchen Sie nicht zu kündigen, beispielsweise bei:

  • Anbieterwechsel
    Wenn Sie lediglich Ihren Internetanbieter wechseln möchten, kündigen Sie nicht selbst – auch dann, wenn Sie von Glasfaser auf Kabel-Internet oder DSL wechseln möchten. Der Grund: In allen Fällen übernimmt Ihr neuer Internetanbieter die Kündigung Ihres Glasfaservertrags für Sie. Das ist nicht nur bequem für Sie, sondern hat auch organisatorisch echte Vorteile: Denn die Internetanbieter sprechen sich untereinander ab, um den besten Übergabezeitpunkt zu finden. Außerdem kümmern sie sich um die automatische Übernahme Ihrer Telefonnummern. Wenn Sie stattdessen kündigen, müssen Sie den gesamten Kommunikations- und Organisationsaufwand selbst übernehmen.

    Wechseln Sie jetzt Ihren Anbieter
  • Umzug an eine neue Adresse
    Auch bei einem reinen Umzug an eine neue Adresse brauchen Sie nicht zu kündigen. Der Grund: Sofern Ihr aktueller Glasfaseranbieter auch an Ihrer neuen Adresse die vereinbarten Glasfaserleistungen erfüllen kann, schaltet er diese einfach an Ihrer neuen Adresse frei.

Deshalb ist ein Umzug kein Kündigungsgrund. Anders verhält es sich nur, wenn Ihr aktueller Glasfaseranbieter an Ihrer neuen Adresse nicht die vertraglich zugesicherten Leistungen liefern kann: Dann haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. Dazu finden Sie im folgenden Abschnitt weitere Informationen.

Wann ist eine Glasfaserkündigung sinnvoll?

Eine Kündigung ist nur in bestimmten Fällen geeignet:

  • Sie ziehen an eine neue Adresse, an der Ihr bisheriger Anbieter von Glasfaser die vereinbarte Leistung nicht liefern kann. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Damit kommen Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten in maximal 3 Monaten aus Ihrem Vertrag. Welche Frist bei Ihrem Anbieter gilt, erfahren Sie in den Vertragsunterlagen.
  • Sie ziehen ins Ausland, in dem Ihr aktueller Anbieter keine Leistungen anbietet.
  • Sie möchten komplett auf stationäres Internet verzichten und beispielsweise nur noch mobil im Internet surfen.
  • Wenn der Vertragsinhaber stirbt. Auch dann gilt das Recht auf Sonderkündigung.
  • Wenn Ihr Internetanbieter während der Laufzeit die Preise erhöht – dann können Sie eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung durchführen.

In allen anderen Fällen ist der Anbieterwechsel die bessere Wahl. Geben Sie dazu einfach nur Ihre Adresse ein, um die Verfügbarkeit zu prüfen.

Jetzt Verfügbarkeit prüfen

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung?

Eine normale Kündigung ist an die übliche Kündigungsfrist gebunden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit heißt das: Ihre Kündigung wird erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Kündigen Sie beispielsweise bereits nach drei Monaten Ihren bestehenden Internetvertrag, läuft Ihr Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unverändert weiter. Diese dauert in der Regel 24 Monate, seltener auch 12 Monate.

Eine Sonderkündigung setzt die Kündigungsfrist außer Kraft – und Sie kommen auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit jederzeit in maximal 3 Monaten aus Ihrem laufenden Vertrag. Welche genaue Kündigungsfrist bei Ihrem Provider gilt, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.

Glasfaser per Sonderkündigung kündigen

Wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung haben, gilt: Führen Sie dann in jedem Fall auch eine Sonderkündigung durch, und keine normale Kündigung. Geben Sie dazu auch den Grund der Sonderkündigung an. Wie Sie Kündigung und Sonderkündigung durchführen, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.

So führen Sie eine Glasfaserkündigung durch

Sie können Ihren Glasfaservertrag bequem und online auf der Website Ihres Anbieters kündigen, ohne dass Sie Papier und Unterschrift benötigen. Alle Internetanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür einen sogenannten Kündigungsbutton auf ihrer Website anzubieten. Über diesen gelangen Sie bequem zu allen Kontakten und Adressen für Ihre Kündigung. Sie finden diesen Button, indem Sie auf der Website Ihres Anbieters nach unten scrollen. Im sogenannten Footer finden Sie den Eintrag Vertrag kündigen bzw. Kündigung, den Sie anklicken müssen – meist ist er ein reiner Textlink ohne besondere Hervorhebung.

Sobald Sie auf den Button klicken, finden Sie auf einer eigenen Seite die E-Mail- und Postadresse, Telefonnummern, häufig einen Chat sowie ein Online-Formular. Hier können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten.

Halten Sie die Fristen bei Ihrer Glasfaserkündigung ein

Grundsätzlich gilt: Wenn die Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen ist – in der Regel 24 Monate – können Sie jederzeit monatlich kündigen. Die Regelung, dass sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag um weitere 12 oder 24 Monate verlängert, ist seit 2021 nicht mehr zulässig. Das regelt das geänderte Telekommunikationsgesetz.

Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit regulär kündigen, wird die Kündigung erst nach Ablauf dieser Zeit wirksam. Lediglich bei Sonderkündigungen kommen Sie auch jederzeit in maximal 3 Monaten aus Ihrem laufenden Vertrag. Welche genaue Kündigungsfrist bei Ihrem Provider gilt, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.

Lesen Sie alles zu Kündigungsfristen

So schreiben Sie Ihre Glasfaserkündigung

Damit Ihre Glasfaserkündigung rechtswirksam ist, muss sie vollständig sein. Schauen Sie auch bei Schreibweisen Ihres Namens und Ihrer Anschrift genau auf die Angaben, die Sie bei Vertragsabschluss gemacht haben und übernehmen diese. Geben Sie sowohl Ihre Kunden- als auch Ihre Vertragsnummer an. Wenn Sie über den Kündigungsbutton kündigen, müssen Sie den Kündigungsgrund angeben. Diese sind:

  • Regulär zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
    Nennen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihren Vertrag vertragsmäßig kündigen möchten. Die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit werden dabei eingehalten.
  • Kündigung aufgrund Telekommunikationsgesetz:
    Wählen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihre erste reguläre Vertragslaufzeit (in der Regel sind das 24 Monate) bereits erreicht haben. Dann können Sie monatlich kündigen.
  • Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung:
    Dieser Grund ist Ihre Wahl, wenn Ihr Provider während der laufenden Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung durchführt. Es berechtigt Sie auch während der Mindestvertragslaufzeit zum monatlichen Ausstieg aus Ihrem laufenden Vertrag.
  • Sonderkündigung aufgrund Umzug:
    Kann Ihr Provider an Ihrem neuen Wohnort keinen Anschluss oder die vereinbarte Leistung nicht liefern, können Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats aus Ihrem laufenden Vertrag aussteigen.
  • Sonderkündigung aufgrund Sterbefall:
    Ist der Vertragsinhaber verstorben, können Sie mit dieser Option ein spezielles Anschreiben generieren.

Anbieterwechsel bietet Vorteile

Wenn Sie Ihren Internetanbieter wechseln, profitieren Sie in den meisten Fällen von Vergünstigungen für Neukunden: Dazu zählen Neukundenrabatte oder kostenlose Freimonate. Das kann Ihren durchschnittlichen Monatspreis deutlich senken.

Das gilt auch, wenn Sie von Glasfaser auf eine andere Technologie wie DSL oder Kabel-Internet umsteigen.

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3

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    Einsparung: 622,08 Euro
    (Stand: 08.07.2024)

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