Bankverbindung
Ob Kartenzahlung im Supermarkt, Gehaltsüberweisung oder Bezahlvorgänge beim Online-Shopping: Die Bankverbindung ist der Dreh- und Angelpunkt für die persönlichen Geldgeschäfte. Lesen Sie auf verivox.de, was mit Bankverbindung gemeint ist, welche Konsequenzen die Weitergabe von Bankdaten hat und wie Sie Ihre Kontoverbindung ändern können.
- Was bedeutet Bankverbindung?
- Bankverbindung angeben: Was gehört dazu?
- Die IBAN – Ihre weltweit gültige Kontonummer
- IBAN weitergeben: Wann muss ich das und was kann passieren?
- Wo finde ich meine Bankverbindung?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Als Bankverbindung bezeichnet man landläufig meist das Girokonto, das als Dreh- und Angelpunkt für die Zahlungsein- und -ausgänge des Kontoinhabers fungiert.
- Die Zuordnung der Bankverbindung zum Kontoinhaber erfolgt über die IBAN, die sowohl die Kontonummer als auch die Bankleitzahl der kontoführenden Bank enthält.
- Für die Genehmigung einer Lastschrift ist die Weitergabe der IBAN an den Abbucher erforderlich. Aufgrund verschiedener Sicherheitsmaßnahmen ist jedoch mit der Weitergabe der Bankverbindung kein Risiko verbunden.
Was bedeutet Bankverbindung?
Als Bankverbindung bezeichnet man die Geschäftsbeziehung zwischen Geldinstitut und Nichtbank, zu denen Privatpersonen ebenso gehören wie Körperschaften wie Unternehmen, Verwaltungen und Behörden. Nichtbanken benötigen eine Bankverbindung, um offizielle Finanztransaktionen durchführen zu können.
Die entscheidende Schaltstelle für Finanzgeschäfte ist das Girokonto. Einnahmen wie der regelmäßige Gehaltseingang erhöhen das Guthaben, und Zahlungen in Form von Überweisungen, Daueraufträgen, Lastschriften, Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen mindern den Kontostand. Die Bank ordnet jedem Girokonto eine Kontonummer zu, die in Verbindung mit den Identitätsdaten der Bank die Bankverbindung darstellt.
Bankverbindung angeben: Was gehört dazu?
Die EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Island verfügen über einen einheitlichen Zahlungsverkehr, wenn die Zahlungen in Euro abgewickelt werden. Diesen bezeichnet man als "Single Euro Payments Area" oder mit dem Kürzel "SEPA". Für die Angabe der Kontoverbindung im inländischen Zahlungsverkehr sind folgende Mindestangaben nötig:
- Name und Adresse des Zahlungsempfängers sowie
- IBAN = International Bank Account Number, deutsch: Internationale Bankkontonummer
Kontoverbindung international angeben
Für grenzüberschreitende Überweisungen ist zusätzlich noch die BIC (Business Identifier Code, deutsch: Geschäftskennzeichen der kontoführenden Bank) erforderlich. Beim Zahlungsverkehr ins Nicht-EU-Ausland muss ein spezielles Formular als Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr benutzt werden, welches nicht alle Banken im Online-Banking bereitstellen. Ergänzend zu den oben stehenden Angaben muss hier die Währung der Transaktion angegeben werden.
Die IBAN – Ihre weltweit gültige Kontonummer
Die IBAN ist die weltweit gültige Nummer für Ihr Girokonto und ersetzt bei der Angabe der Bankverbindung die früher übliche Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl. Sie enthält Informationen zum Herkunftsland, die Prüfziffer der Bank, die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Wie liest man die IBAN?
Zu den Standardisierungen, die für die IBAN festgelegt wurden, gehört es, dass die Reihenfolge der Angaben immer gleich erfolgt: die ersten beiden Stellen belegt ein Länderkürzel - DE steht zum Beispiel für Deutschland. Auf die Abkürzung für das Land folgt die zweistellige Bank-Prüfziffer, an die sich eine achtstellige Bankleitzahl und auf den nächsten zehn Stellen die individuelle Kontonummer anschließen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden dabei mit Nullen aufgefüllt.
IBAN weitergeben: Wann muss ich das und was kann passieren?
Ihre IBAN müssen Sie nicht nur bei Ihrer Bank angeben, wenn Sie Überweisungen absenden oder Daueraufträge einrichten wollen. Auch gegenüber Dritten ist häufig die Angabe der Bankverbindung erforderlich, wenn beispielsweise ein Händler bei einer Online-Bestellung den Rechnungsbetrag abbuchen will oder wenn Sie ein Abo abschließen.
Zusätzlich zur Weitergabe der IBAN erteilen Sie dem Abbucher eine Lastschriftberechtigung, die man in der Fachsprache als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet. Nur wer über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt, darf von dem darin genannten Konto den vereinbarten Betrag einziehen.
Bankdaten weitergeben: Gibt es Risiken?
Wer auf Ihr Girokonto zugreifen will, benötigt mehr als nur Ihre IBAN:
- Zum Geldabheben am Automaten ist die Bankkarte und Geheimzahl erforderlich.
- Bei Abhebungen am Bankschalter verlangen Banken die Vorlage der Bankkarte, eine Unterschrift und gegebenenfalls die Vorlage des Personalausweises.
- Eine Lastschrift darf nur durchgeführt werden, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Weshalb Sie bei der Weitergabe Ihrer IBAN keine finanziellen Risiken befürchten müssen und wie Sie sich generell vor unberechtigten Zugriffen auf Ihr Girokonto schützen können, lesen Sie im Artikel "Was kann ein Fremder mit meiner IBAN machen?" <Link einfügen>.
Wo finde ich meine Bankverbindung?
Wenn Sie Ihre Kontodaten etwa für Überweisungen oder die Erteilung eines Lastschriftmandates benötigen, finden Sie die Daten in der Kopfleiste des Kontoauszugs. Außerdem befinden sich Ihre Kontonummer, die Bankleitzahl Ihres Kreditinstituts, die Kartennummer, die BIC und Ihre IBAN auf Ihrer Girocard.
Bankverbindung ändern
Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Kunden beim Wechsel ihres Girokontos von einer zur anderen Bank zu helfen. Mit der Umstellung von Lastschriften, Daueraufträgen und noch anstehenden Überweisungen können Sie daher einfach die Bank beauftragen, zu der Sie wechseln. Bei der Eröffnung Ihres neuen Kontos erteilen Sie der Bank mit dem vorgesehenen Formular die Vollmacht zur Kontowechsel-Hilfe. Erkundigen Sie sich, ob die beiden beteiligten Banken ein Entgelt für diesen Service erheben. Service-Gebühren gestattet das Gesetz nur, wenn sie mit Ihnen vereinbart wurden. Außerdem müssen die Gebühren den tatsächlichen Kosten für die Banken entsprechen und dem Service-Umfang angemessen sein.
Ihre neue Bank fordert dann innerhalb von zwei Arbeitstagen bei der alten Bank alle Informationen zu bestehenden Lastschriftmandaten und Daueraufträgen sowie die Liste der eingegangen Lastschriften und Überweisungen der letzten 13 Monate an. Die ehemalige Bank ist verpflichtet:
- Ihnen und Ihrem neuen Institut diese Unterlagen innerhalb von fünf Geschäftstagen zukommen zu lassen,
- ab dem von Ihnen festgelegten Datum keine Daueraufträge mehr auszuführen,
- ab dem von Ihnen festgelegten Datum keine eingehenden Überweisungen und Lastschriften mehr anzunehmen,
- Ihre Partner im Zahlungsverkehr darüber zu informieren, dass und warum sie auf dieses Konto kein Geld mehr einzahlen oder von ihm abheben können,
- Ihr bestehendes Guthaben zum festgelegten Datum auf das neue Konto zu transferieren und
- Ihr Konto zu dem von Ihnen gewünschten Termin zu schließen.
Neue Bankverbindung: Wie schnell ist das Konto einsatzbereit?
Damit sich der Wechsel für Sie fließend gestaltet, ist Ihre neue Bank verpflichtet, schnell zu reagieren: Sobald ihr die angeforderten Unterlagen vorliegen, hat sie fünf Bankarbeitstage Zeit, die beauftragten Daueraufträge einzurichten und Lastschriften zu akzeptieren. Ebenfalls nach fünf Tagen muss sie denjenigen Personen oder Institutionen, die regelmäßig auf Ihr Konto einzahlen oder Zahlungen von Ihnen erhalten, das neue Konto und Ihre Ermächtigung mitgeteilt haben. Wenn Ihrem neuen Kreditinstitut nicht rechtzeitig alle notwendigen Informationen wie Postanschriften vorliegen, muss es diese umgehend bei der alten Bank oder Ihnen anfordern.
Wenn es Ihnen lieber ist, können auch Sie anstatt der neuen Bank diese Benachrichtigungen übernehmen, indem Sie von der Bank ein Musterschreiben anfordern und Geschäftspartner, Arbeitgeber und weitere Empfänger und Zahler selbst von Ihrem Kontowechsel unterrichten.
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