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Geldbeutel verloren: Was ist zu tun?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Geldbeutel verloren oder gestohlen – am Ende bleibt für den Eigentümer viel Arbeit und auch einige Kosten. Was tun, wenn der Geldbeutel verloren ging, an wen muss man sich wenden? Drei Dinge müssen auf jeden Fall zunächst gesperrt und dann wiederbeschafft werden: Der Personalausweis, der Führerschein und Kredit- und EC-Karten. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie die Geldbörse verloren haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seinen Geldbeutel mit Personalausweis, Führerschein und Karten verliert, muss sofort handeln.
  • Die Karten und der Personalausweis können telefonisch gesperrt werden.
  • Für den Ersatzführerschein benötigt der Inhaber entweder eine eidesstattliche Verlusterklärung oder die Diebstahlsanzeige bei der Polizei.
  • Für den Finder eines verlorenen Portemonnaies besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Finderlohn.

Personalausweis verloren oder Personalausweis gestohlen

Ging der Personalausweis verloren oder wurde der Personalausweis gestohlen, muss eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei oder dem Bürgeramt gemacht werden. Neue Ausweise sind mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Diese muss sofort gesperrt werden. Erfolgt die Verlustanzeige für den Personalausweis beim Bürgeramt, übernimmt die Behörde die Sperrung.

Erfolgt die Anzeige bei der Polizei, muss der Ausweisbesitzer die Sperrung selbst vornehmen. Dies erfolgt über die Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland gilt die Rufnummer mit Vorwahl 0049 116 116. Bei telefonischer Sperrung ist es notwendig, dass der Ausweisinhaber sein Kennwort bereithält.

Perso wiedergefunden – was tun?

Mit der Verlustanzeige des Personalausweises wurde bei der Polizei ein Dateneintrag vorgenommen. Damit die Sperre wieder aufgehoben werden kann, muss der Inhaber des Ausweises dem Bürgeramt mitteilen, dass er ihn wiedergefunden hat. Damit wird die Sperre aufgehoben, das Dokument ist wieder gültig.

Personalausweis verloren: Kosten

Neben dem zeitlichen Aufwand kommen auf den Besitzer auch noch Kosten zu. Neben den Ausgaben für neue biometrische Fotos berechnet auch die Gemeinde Geld für den neuen Ausweis. Die Kosten dafür belaufen sich bundeseinheitlich auf 28,80 Euro.

Allerdings besteht bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit die Möglichkeit der Kostenbefreiung. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Gemeinde.

Führerschein verloren – wie vorgehen?

Kommt der Geldbeutel abhanden, betrifft dies neben dem Ausweis und den Karten meist auch noch den Führerschein. Dabei wird allerdings unterschieden, ob der Führerschein verloren ging oder der Führerschein gestohlen wurde.

Zunächst muss der Betroffene die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an seinem Hauptwohnsitz aufsuchen. Mittels eidesstattlicher Versicherung belegt er, dass der Führerschein verloren ging. Die eidesstattliche Versicherung kann der Führerscheininhaber vor einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Es folgt die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins, der so lange Gültigkeit besitzt, bis der neue Führerschein vorliegt. In der Regel dauert dies zwei bis vier Wochen. Zwingend notwendig ist ein aktuelles Lichtbild für den neuen Führerschein. Die vorläufige Fahrerlaubnis wird direkt vor Ort ausgestellt. Der Betroffene kann sie sofort mitnehmen.

Führerschein gestohlen

Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei der Polizei angezeigt werden. Die Kopie der Diebstahlsanzeige ersetzt die schriftliche eidesstattliche Versicherung. Das weitere Vorgehen ist identisch mit dem bei einem verlorenen Führerschein.

Neuer Führerschein: Kosten

Bei der Ausstellung eines Führerscheins handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dafür berechnen die zuständigen Behörden eine Gebühr.

Die Kosten variieren je nach Region und schwanken zwischen 35 Euro und 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung schlägt bei der Fahrerlaubnisbehörde mit 30 Euro bis 40 Euro zu Buche.

Wer einen neuen Führerschein sofort benötigt, kann einen Expressführerschein beantragen. Dieser liegt in der Regel innerhalb von zwei Tagen vor, kostet aber zusätzlich bis zu 35 Euro.

Taucht der alte Führerschein wieder auf, ist dies der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

Vor dem Hintergrund der Mitführpflicht des Führerscheins ist der Verlust ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, wenn man weiter ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug nutzen möchte. Bei Verstoß wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht

Wer auf den vorläufigen Führerschein verzichten möchte, kann sich von der Führerscheinmitführpflicht befreien lassen. Allerdings berechnen die Behörden dafür auch einen Betrag zwischen zehn Euro und 18 Euro.

Portemonnaie verloren

Bei einem Diebstahl des Portemonnaies ist ein unverzügliches Handeln unverzichtbar. Nur eine sofortige Sperre der Kreditkarten kann einen möglichen Missbrauch verhindern. Gleiches gilt für den Personalausweis. Wenn die Geldbörse verloren ging, duldet dies keinen Aufschub.

Geldbeutel verloren: Wie Geld abheben?

Ist der Geldbeutel weg, sind meist auch die Karten abhandengekommen. Kein Bargeld mehr, keine Bankkarten oder Kreditkarten mehr – was tun? Es hilft nur der klassische Weg zum Bankschalter, um mittels Auszahlungspapier und Unterschriftenkontrolle Geld abzuheben.

Schlecht ist es, wenn die Bank einen Personalausweis sehen möchte - der Perso befindet sich meist im Portemonnaie. In diesem Fall hilft nichts anderes, als sich von Freunden oder Nachbarn Geld zu leihen und zu warten, bis die neuen Karten vorliegen.

Geldbeutel gefunden – wie vorgehen?

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Verpflichtung, eine Fundsache dem Eigentümer wieder zukommen zu lassen. Unterbleibt dies, macht sich der Finder strafrechtlich der Unterschlagung schuldig.

Möglicherweise gibt der Inhalt Hinweis auf den Eigentümer und der Finder kann die Geldbörse direkt vor Ort abliefern. Das Portemonnaie in den Briefkasten zu werfen, ist allerdings keine gute Lösung, da ein Briefkasten nicht unbedingt sicher ist. Alternativ findet sich vielleicht eine Bankkarte. Dann bietet sich die Möglichkeit, das Portemonnaie bei der jeweiligen Bank abzugeben, die eine Adresse des Eigentümers hat. Der dritte Weg ist die Abgabe beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle.

Wurde das Portemonnaie in einem öffentlichen Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus gefunden, muss der Finder es bei dem zuständigen Fundbüro abliefern.

Und wenn mir der Eigentümer Diebstahl vorwirft?

Nimmt es der Eigentümer der Geldbörse selbst mit der Wahrheit nicht so genau, besteht unter Umständen die Gefahr, dass er einen Diebstahl von Bargeld aus dem Geldbeutel unterstellt. Der Finder muss vor einem solchen Sachverhalt jedoch keine Befürchtung haben. Der Eigentümer kann den Diebstahl nicht beweisen.

In fast allen Fällen ist jedoch das Gegenteil der Fall, der Eigentümer wird dem Finder dankbar sein. Schließlich zieht der Verlust Kosten und Aufwand nach sich. Allerdings muss sich der Finder nicht mit einem warmen Händedruck zufriedengeben. So, wie die Pflicht der Rückgabe besteht, gibt es gemäß Paragraf 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch ein Recht auf einen Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohns bemisst sich am Wert der gefundenen Sache. Bei einem Portemonnaie gilt ein Satz von fünf Prozent des Wertes von Portemonnaie und Inhalt als üblich.