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Auslandsüberweisung vom Girokonto – so funktioniert's!

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie in der Schweiz und Monaco, ist der Zahlungsverkehr durch SEPA-Überweisungen geregelt. SEPA löst die vorherige EU-Standardüberweisung ab und stellt einen vereinheitlichten Euro-Zahlungsverkehrsraum dar, in dem Überweisungen und Lastschriftverfahren zu geringen Kosten vorgenommen werden können. Laut EU-Preisverordnung gelten EU-Standardüberweisungen bzw. SEPA-Überweisungen dann als solche, wenn die Überweisungswährung Euro ist, der Betrag 50.000€ nicht übersteigt und IBAN und BIC des Empfängers angegeben werden.

Wird ein Zahlungsauftrag vorgenommen, bei dem sich die Empfängerbank außerhalb der EU bzw. des EWR befindet, so werden von der Bank Gebühren erhoben. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine beleglose oder eine beleghafte Überweisung handelt. „Beleglos“ bedeutet, dass der Kunde den Zahlungsauftrag online oder am Terminal eingibt, „beleghaft“ sind solche Überweisungen, welche am Schalter in Auftrag gegeben werden. Dafür erhalten Kunden bei ihrer Bank ein gewisses Formular, welches für den Zahlungsauftrag ausgefüllt werden muss. Auch beim Online-Banking stellen viele Banken ihren Kunden ein Formular zur Verfügung. Beleghafte Überweisungen sind in der Regel teurer als beleglose.

Die Regeln bei der Auslandsüberweisung

Durch die Einrichtung der Euro-Zone und der Verwendung einer einheitlichen Währung in der Europäischen Union, handelt es sich bei der Auslandsüberweisung innerhalb Europas größtenteils um Inlandszahlungsverkehr. Hierfür ist ein funktionierendes Netz von korrespondierenden Banken nötig, welches durch IBAN und BIC unterstützt wird. Diese beiden Nummern wurden im Februar 2014 eingeführt und sollen die Verarbeitung von internationalen Zahlungsaufträgen vereinfachen und beschleunigen.

Zahlungsaufträge über 12.500€ bedürfen einer Meldung bei der Deutschen Bundesbank. Solch hohe Geldbeträge kommen bei Auslandsüberweisungen besonders häufig vor. Die gemeldeten Überweisungen fließen in die deutsche Außenwirtschaftsstatistik mit ein, sie werden jedoch nicht an das Finanzamt weitergegeben und es resultieren daraus keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Meldung kann telefonisch bei der Bundesbank vorgenommen werden und die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für Importe und Exporte sowie für Kredite mit einer Laufzeit über 12 Monate.

Die sogenannte Ein-Tages-Regelung besagt, dass EU-Standardüberweisungen und SEPA-Überweisungen, also Auslandsüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, nicht länger als einen Bankarbeitstag benötigen dürfen. Handelt es sich aber um eine Überweisung in Fremdwährung, so kann sie bis zu maximal vier Tagen brauchen. Bei Verzögerungen kann der Kunde Ersatzansprüche gegen die Bank geltend machen – pro Tag Verspätung stehen dem Kunden Zinsen zu.

Auslandsüberweisung: die Kosten

Aufgrund der EU-Verordnung über „Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro“ sind die Kosten für Auslandsüberweisungen stark gesunken. Diese Verordnung vereinheitlicht den Zahlungsverkehr der Euro-Länder und Überweisungen sind, wie im Inland, in der Regel kostenlos.

Für Zahlungsaufträge bei denen sich die Empfängerbank im außereuropäischen Ausland befindet, sind die Belastungen jedoch nicht zu unterschätzen.  Sie setzen sich zusammen aus den Überweisungsgebühren und den Wechselkursen für die Fremdwährung. Die Gebühren sind in der Regel transparent und gut vergleichbar, können aber über zehn Prozent des Überweisungsbetrags ausmachen. Sie setzen sich zusammen aus der reinen Auftragsgebühr, der SWIFT-Gebühr, den Kosten für den Devisenan- und –verkauf sowie der Fremdspesenpauschale.

Zudem legt der Absender der Zahlung fest, wer die Aufwendungen für die Auslandsüberweisung trägt. Auch hier gibt es drei Verfahren:

  • Our: Der Sender erhält eine Abrechnung für die fällig werdenden Kosten und leistet Vorkasse über den gesamten Betrag.
  • Share: Die Beteiligten teilen sich die Gebühren. Dieses Modell wird am häufigsten verwendet. Dabei zahlt der Sender die bei seiner eigenen Bank entstehenden Kosten; der Empfänger übernimmt die Gebühren seiner und aller zwischengeschalteten Banken.
  • Ben: Der Empfänger trägt alle entstehenden Kosten.

Generell gilt, dass Überweisungen in Fremdwährung etwas günstiger sind, da die deutschen Banken meistens die besseren Wechselkurse stellen.