Alles Wissenswerte zur Kontoeröffnung
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Wer regelmäßig Einkünfte bezieht, muss ein Girokonto eröffnen, um dort sein Gehalt, Bafög oder die Rente zu deponieren. Viele Eltern oder Großeltern eröffnen für den Nachwuchs bereits im Kindesalter ein Girokonto, welches mit Erreichen der Volljährigkeit dann einfach weitergeführt werden kann. Ist jedoch noch kein eigenes Konto vorhanden, muss sich der potenzielle Kontoinhaber durch eine große Auswahl an Girokonten kämpfen, um das passende Girokonto für sich zu finden. Je nachdem, welche Anforderungen gestellt werden, sind vor der Kontoeröffnung einige Aspekte zu beachten.
Konditionen vor der Kontoeröffnung überprüfen
Abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen der Kunden bieten die Banken unterschiedliche Konto-Modelle an, welche genau an ihre Zielgruppe angepasst sind. Die Konditionen der Kontoführung unterscheiden sich je nach Art des Kontos und der Bank. Filialbanken setzen vor allem auf persönlichen Service. Sie verfügen über ein dichtes Netz an Einrichtungen und Geldautomaten und stehen den Kunden mit direkter Beratung zur Seite. Dafür werden aber im Gegenzug Gebühren für die Kontoführung oder hohe Dispozinsen verlangt. Direktbanken dagegen bieten kostenlose Girokonten an, bei denen oft auch noch eine kostenfreie Kreditkarte im Paket mit inbegriffen ist. Dafür muss der Kunde die meisten Vorgänge aber via Online-Banking selbst durchführen.
Je nachdem, wofür Kunden ihr Girokonto nutzen wollen, stehen verschiedene Arten von Bankkonten zur Verfügung. Neben den regulären Gehaltskonten für Berufstätige werden auch Sparkonten für Kinder oder Girokonten speziell für Rentner angeboten. Girokonten können aber auch für andere Zwecke als private Sparzwecke genutzt werden, zum Beispiel für Spenden oder die Kaution von Mietwohnungen. Für Menschen mit negativem Schufa-Eintrag oder unregelmäßigem bzw. geringem Einkommen bietet das sogenannte „Girokonto ohne Schufa“ eine Lösung.
Gebühren und Vorteile
Gerade in Bezug auf das Gebührenmodell finden sich Unterschiede zwischen Filialbanken und Direktbanken. Bei Direktbanken ist die Kontoführung in der Regel kostenlos, es wird jedoch in vielen Fällen ein monatlicher Mindestgeldeingang vorausgesetzt, bei dessen Unterschreitung Gebühren fällig werden. Bei Filialbanken dagegen ist es üblich, eine Jahresgebühr für die Kontoführung zu erheben. Diese soll vor allem als Entgelt für die Serviceleistungen in den Filialen dienen – da Kunden die meisten dieser Leistungen jedoch via Online-Banking oder an Terminals selbst vornehmen können, möchten viele auf die Kontoführungsgebühren verzichten. Außerdem können bei manchen Filialbanken Gebühren für das Geldabheben am hauseigenen Automaten anfallen. Die Bargeldversorgung ist für Kunden von Direktbanken hingegen kostenlos.
Inzwischen ist es außerdem gang und gäbe, dass Banken eine Prämie für Neukunden anbieten. Eine solche Prämie kann zum Beispiel ein Startguthaben sein. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um zeitlich befristete Aktionen. Nicht selten sind auch Kooperationen mit dem Einzelhandel, wie beispielsweise Tank-Rabatte, oder das Ausgeben kostenloser Kreditkarten von Visa oder MasterCard Teil des Pakets. Für den Erhalt einer kostenfreien Kreditkarte werden jedoch eine gute Bonität und bei manchen Geldinstituten gewisse Mindestumsätze vorausgesetzt. Direktbanken stellen recht häufig eine gebührenfreie Kreditkarte zum Girokonto zur Verfügung und ermöglichen ihren Kunden damit das kostenlose Geldabheben im In- und Ausland.
Ablauf der Kontoeröffnung bei Filialbanken
Um ein Girokonto zu eröffnen, hat der Kunde bei den Filialbanken zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er das Konto vor Ort bei einem Beraters beantragen. Die Kontoeröffnung erfolgt mit Reisepass oder Personalausweis, bei Minderjährigen bedarf es außerdem der Zustimmung der Eltern. Der Bankberater liefert dabei alle relevanten Informationen und hilft bei der Auswahl des richtigen Kontos und dem Ausfüllen des Antrags. Häufig werden gleichzeitig auch weitere Formalitäten wie das Einrichten von Daueraufträgen oder Lastschriftverfahren übernommen.
Zum anderen kann das Girokonto auch bei einer Filialbank online eröffnet werden. Dafür muss der Antragsteller sich jedoch bereits darüber im Klaren sein, welches Girokonto eröffnet werden soll. Die notwendigen Informationen werden hierbei nicht zwangsläufig auf der Internetseite zugänglich gemacht, sondern auf die Filiale, bzw. den Berater vor Ort verwiesen. Wird das Konto trotzdem online eröffnet, so kann der Antrag mittels spezieller PDF-Dokumente oder durch das Post-Ident-Verfahren abgeschlossen werden. Einige Banken bieten auch eine Online-Identifizierung an.
Wie eröffnet man ein Online-Girokonto bei einer Direktbank?
Bei Direktbanken werden alle Informationen detailliert auf der Homepage angezeigt. Dies ist auch nötig, da der Verzicht auf Filialen und Berater vor Ort voraussetzt, dass potenzielle Neukunden Zugriff auf alle Leistungen und Preise haben, um ihr Girokonto auszuwählen. Die Kontoeröffnung erfolgt dann ebenfalls mit einem PDF, welches online ausgefüllt wird, oder bei der Post mit dem PostIdent-Verfahren.
Hat der Kunde Fragen oder Probleme bei diesen Vorgängen, so stehen bei den meisten Direktbanken diverse Rufnummern und Hotlines zur Verfügung, die den Service vor Ort ersetzen sollen. Diese sind auf deren Internetseiten zu finden und bei guten Anbietern rund um die Uhr besetzt.
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung
Allgemein lassen sich folgende Punkte als Voraussetzung für die Kontoeröffnung nennen:
- Volljährigkeit, bzw. Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen;
- ausreichende Bonität;
- private Nutzung des Kontos;
- stabiles monatliches Einkommen;
- Wohnsitz und gegebenenfalls Arbeitsplatz in Deutschland;
- bei Gemeinschaftskonten eine gemeinsame Adresse wegen der Schufa-Auskunft.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so steht einer erfolgreichen Kontoeröffnung nichts mehr im Weg. Viele Banken bieten außerdem die Möglichkeit, mit dem Girokonto gleichzeitig ein kostenfreies Tagesgeldkonto oder ein Festgeldkonto zu eröffnen.
Basiskonto – jeder hat das Recht auf ein Konto
Seit Juni 2016 hat jeder Bundesbürger in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto. Das heißt, Banken dürfen künftig niemandem verwehren, ein Konto zu eröffnen. Das Basiskonto funktioniert ähnlich wie ein klassisches Girokonto, mit dem der Verbraucher Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vornehmen kann. Allerdings wird dem Kunden kein Kredit eingeräumt – das heißt, er kann das Konto nicht überziehen. Mit einem Basiskonto erhält er ebenfalls alle wichtigen Funktionen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos erforderlich sind. Damit haben auch Asylsuchende oder sozial schwache Personenkreise einen Anspruch auf ein Konto. Die Regelung ist ein Bestandteil des Zahlungskontengesetzes und soll zum Abbau von Diskriminierung beitragen.
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