Achtung, zollfrei: Das dürfen Sie aus Ihrem Urlaub mitbringen
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Souvenirs aus dem Urlaub mitzubringen, ist bei den Deutschen sehr beliebt. Doch nicht jedes Andenken dürfen Sie so einfach mit nach Deutschland bringen. Es gibt gesetzliche Regeln und Vorgaben, die Sie unbedingt beachten sollten – sowohl beim Verreisen innerhalb der EU, als auch bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land zurück in die Heimat. Daher sollten Sie sich vor einer ausschweifenden Shopping-Tour genau informieren, welche Mitbringsel Sie zollfrei aus Ihrem Urlaub mit nach Deutschland einführen dürfen und welche nicht. Wir geben Ihnen sechs wichtige Tipps und Hinweise für Ihre Reise.
Tipp: Beachten Sie unbedingt die maximalen Warenmengen, die Sie zollfrei mit nach Hause nehmen dürfen, bevor Sie auf dem Basar oder im Duty-free-Shop zugreifen.
Tabak, Alkohol, Kaffee, Schmuck, elektronische Geräte oder auch Kraftstoffe können Sie für den privaten Gebrauch aus Ihrem Urlaub mit nach Deutschland einführen. Hierfür gelten jedoch bestimmte Höchstmengen. Wenn Sie diese überschreiten, kann es für Sie teuer werden, wenn die Zollbeamten Ihr Gepäck kontrollieren. Auch die maximale Bargeldmenge ist begrenzt – zumindest bei Reisen in Nicht-EU-Länder.
Tipp 1: Melden Sie Ihr Bargeld beim Zoll an
Reisen Sie mit 10.000 Euro oder mehr in ein Nicht-EU-Land oder von dort wieder zurück in die EU, sind Sie verpflichtet, die Bargeldmenge vorher schriftlich beim Zoll zu melden. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU haben Sie die Zollbeamten nur mündlich über die Mitnahme solch hoher Bargeldsummen zu informieren – und auch nur dann, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden.
Tipp 2: Halten Sie die Reisefreimengen ein
Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten:
1. Alkoholische Getränke
- 10 Liter Spirituosen
- 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
- Wein darf aus EU-Staaten für die private Verwendung in unbegrenzter Menge eingeführt werden.
2. Tabakwaren
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilogramm loser Rauchtabak
Für die Länder Bulgarien, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Kroatien galten bis Ende 2017 strengere Auflagen. Bis dahin durften von dort maximal 300 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden. Seit Anfang 2018 gelten nun aber auch hier dieselben Freigrenzen wie für andere Mitgliedstaaten der EU.
3. Kaffee
- 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
4. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug
- Bei der Einreise nach Deutschland mit dem Auto – aus einem anderen EU-Land – dürfen Sie, zusätzlich zum Tankinhalt, maximal 20 Liter im Reservekanister einführen.
Noch ein Tipp: Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, wie zum Beispiel die Schweiz, können dort strengere Einfuhrbestimmungen gelten. Beim Grenzübertritt von einem Nicht-EU-Staat aus gelten die Richtmengen für Einfuhren aus EU-Staaten nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die mitgebrachten Waren in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben. Ansonsten gelten die strengeren Einfuhrbeschränkungen.
Diese Höchstmengen gelten für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland:
1. Alkoholische Getränke, Mindestalter 17 Jahre
- 1 Liter Spirituosen, Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
- 2 Liter alkoholische Getränke, Alkoholgehalt bis maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
2. Tabakwaren, Mindestalter 17 Jahren
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm loser Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
3. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug
- Zusätzlich zum Tankinhalt ist die Einfuhr von maximal 10 Liter Benzin oder Diesel, abgefüllt in einen Reservekanister, erlaubt.
4. Andere Waren (Kaffee, Schmuck, Kleidung, Elektronik)
- Zollfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von maximal 175 Euro
Übersteigt etwa ein Schmuckstück diesen Wert für die zollfreie Einreise, müssen Sie den kompletten Warenwert verzollen und versteuern – nicht nur die Differenz zum Freibetrag. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Ware um ein Geschenk handelt oder ob Sie es für Ihre privaten Zwecke gekauft haben.
Noch ein Tipp: Wenn Sie von Deutschland aus Ihre teure Armbanduhr oder Ihr wertvolles Collier mit auf die Urlaubsreise nehmen wollen, sollten Sie die Kaufbelege immer mit einstecken. Denn auch eine Wiedereinfuhr ist nachweispflichtig – das heißt, ohne Kaufbeleg werden Zollgebühren fällig.
Tipp 3: Beachten Sie den Artenschutz
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sollten Sie auf den Kauf lebender Exemplare im Urlaubsland verzichten. Der Handel mit solchen, geschützten Tieren und Pflanzen ist in zahlreichen Ländern untersagt oder sehr streng reglementiert. Dasselbe gilt auch für den Kauf von Tier- oder Pflanzenteilen sowie für daraus hergestellte Produkte. Bei einem Verstoß wird der Zoll Ihren Kauf einbehalten und Sie müssen mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Eine Liste besonders geschützter Tiere und Gegenstände finden Sie im Internet.
Noch ein Tipp: Auf Pflanzen als Urlaubssouvenir sollten Sie generell besser verzichten. Sie könnten sonst unbeabsichtigt Schädlinge einschleppen. Diese Tiere, Pilze oder Bakterien haben hier keine natürlichen Fressfeinde und können sich somit ungehindert verbreiten. Im schlimmsten Fall muss Ihr Garten und der Garten Ihres Nachbarn gerodet werden, um die befallenen Pflanzen zu vernichten.
Tipp 4: Schützen Sie die Kulturgüter
Kulturgüter sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft einen besonderen Stellenwert haben und die besonders geschützt werden müssen. Hierzu zählen seltene Mineralien, aber auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Solche Kulturgüter unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten. Daher sollten Sie sich vorher genau informieren, welches Souvenir Sie aus dem jeweiligen Land mit nach Hause nehmen dürfen. Sind Sie sich unsicher, verzichten Sie besser auf ein solches Andenken aus dem Urlaubsland.
Tipp 5: Kaufen Sie keine gefälschten Markenartikel
Auf Basaren oder Märkten in den Urlaubsländern können Sie Kleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen und Uhren von Markenherstellern besonders preisgünstig erwerben. Jedoch entpuppen sich diese vermeintlichen Schnäppchen häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, sogenannte Plagiate, die teilweise auch gesundheitsgefährdend sein können. Denn bei der Herstellung dieser nachgeahmten Produkte werden nicht selten giftige Farbstoffe verwendet. Daher besser die Finger von sogenannten Marken-Fakes lassen.
Noch ein Tipp: Für den Kauf von „gefälschten“ Jeans, Taschen, Uhren oder CDs haben Sie bei der Einreise keine Strafen zu befürchten – außer die Zollbeamten vermuten, dass Sie aufgrund der gekauften Mengen selbst Handel mit den gefälschten Markenartikeln betreiben wollen.
Tipp 6: Erlaubt sind Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch
Medikamente dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch bei sich führen. Dabei ist maximal ein Vorrat für drei Monate erlaubt. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Medikament in Deutschland oder im Ausland gekauft haben. Verboten sind jedoch gefälschte Arzneimittel sowie Präparate, die auf der Dopingliste stehen. Klare Vorschriften gelten auch für Betäubungsmittel: Sind Sie darauf angewiesen, sollten Sie immer eine Bescheinigung mit sich führen, die Ihr behandelnder Arzt ausfüllen und die zuständige Gesundheitsbehörde im Urlaubsland beglaubigen muss.
Smartphone-App "Zoll und Reise"
Der Zoll bietet eine kostenlose App für Ihr Smartphone an, die alle wichtigen Informationen zum Reiseverkehr beinhaltet. Über die App können sich Reisende noch einmal mobil über Freigrenzen und Einfuhrbeschränkungen informieren.