Steuerbonus für Haushaltshilfen auch bei Online-Buchung
Stand: 24.03.2017
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Berlin - Wer Geld für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerarbeiten ausgibt, kann damit seine Steuern senken. Das gilt auch bei einer Buchung im Internet. Die Rechnung der Vermittlungsagentur oder des Online-Portals wird von den Finanzämtern als Nachweis anerkannt, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Voraussetzung: Aus der Rechnung der Agentur muss sich der Name des Erbringers der Leistung mit Anschrift und Steuernummer ergeben. Außerdem muss daraus der Name des Empfängers der Leistung hervorgehen sowie Art und Inhalt der empfangenen Leistung.