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Reparaturkosten für Sturmschäden steuerlich absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Ein Sturm kann enorme Schäden am Haus oder im Garten hinterlassen. Doch nicht immer zahlt die Wohngebäudeversicherung. Jedoch können Eigenheimbesitzer trotzdem Geld zurückbekommen – vom Finanzamt.

Sturmschäden, zum Beispiel am Gartenhäuschen, sind unter Umständen nicht immer mitversichert sowie auch Schäden durch umgestürzte Bäume, die teilweise noch verwurzelt sind und dann aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Eine gute Nachricht gibt es aber für Betroffene: "Wenn für solche Reparaturen oder Gartenarbeiten jemand beauftragt wird, können diese Kosten in der Einkommensteuererklärung zu einer Steuerermäßigung führen", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Handwerkerrechnung per Überweisung begleichen

Für die Steuerermäßigung muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wird. Leistungen von Handwerkern oder Gärtnern können geltend gemacht werden, Materialkosten nicht. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent von maximal 6.000 Euro. Die Steuerlast sinkt um höchstens 1.200 Euro. "Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kosten tatsächlich selbst getragen werden müssen und nicht von einer Versicherung erstattet werden", erklärt Rauhöft.