Neue Haftungsgrenze bei Missbrauch von Bank- und Kreditkarten
Stand: 19.10.2017
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Berlin - Entstehen durch den Missbrauch einer gestohlenen Bank- oder Kreditkare Schäden, muss der Karteninhaber dafür haften - allerdings nur bis zu einer Grenze von 150 Euro. Anfang 2018 wird die Haftungsgrenze noch weiter gesenkt.
Bei einem Missbrauch der Kredit- oder Bankkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, wenn sie die Karte oder ihr Online-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden auch künftig weiterhin unbeschränkt.
Nicht nur die Haftungsgrenze sinkt 2018
Hotels oder Autovermietungen reservieren bei Buchung oft einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann darf die Bank diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren. Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten.