Neue Freiheit: Nutzen Verbraucher den vereinfachten Kontowechsel?
Stand: 13.03.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX
Frankfurt - Der Gesetzgeber hat vor knapp einem halben Jahr die Rechte der Verbraucher beim Kontowechsel gestärkt. Die Zwischenbilanz der Branche ist positiv, obwohl es ab und an Probleme gab.
Positive Grundstimmung mit Abstrichen
"Die seit dem 18. September 2016 geltenden Vorgaben zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe werden von den deutschen Banken und Sparkassen, die Verbrauchern am Markt Zahlungskonten anbieten, selbstverständlich beachtet", erklärten die fünf großen Bankenverbände, die in der Deutschen Kreditwirtschaft organisiert sind, auf Anfrage.
Allerdings berichtet Joachim Schmalzl, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkasen- und Giroverbandes (DSGV), von Einzelfällen, in denen die Fristen nicht eingehalten werden. "Wir bekommen schon Rückmeldungen von Sparkassen als aufnehmendes Institut, dass es nicht immer so hinhaut", sagt Schmalzl. "In Einzelfällen dauert es länger, es rumpelt hier und dort durchaus." Er würde das aber als "klassische Anfangsschwierigkeiten" verbuchen.
Worin besteht der Kontowechselservice?
Nach den verschärften Vorgaben muss das neue Institut ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln. Nach spätestens zwölf Geschäftstagen soll das neue Konto fertig eingerichtet sein.
"In Deutschland ist ein individueller Service für Kunden, ihr Konto wechseln zu können, kein Neuland", argumentiert die Deutsche Kreditwirtschaft. "Seit jeher unterstützen die deutschen Banken und Sparkassen aktiv Neukunden bei einem Kontowechsel, zum Beispiel im Rahmen von individuellen Angeboten des sogenannten Kontoumzugsservice."
Unterschiedliche Meinungen zum Sinn der Regelung
Auch Sparkassen-Vertreter Schmalzl meint: "Wir hätten diese gesetzliche Regelung in Deutschland nicht gebraucht, das war schon sehr stark europäisch getrieben." Die Regelungen sind Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Andere Bestimmungen griffen bereits zuvor: So hat zum Beispiel seit dem 19. Juni 2016 jeder Bürger in Deutschland das Recht auf ein Girokonto ("Basiskonto"). Bei den Neuerungen zum Kontowechsel hatten die Bankenverbände eine längere Übergangsfrist gefordert.
Verbraucherschützer hatten die Neuregelung zum Kontowechsel begrüßt, sie gebe Kunden gerade in Zeiten steigender Gebühren die Chance, einfacher die Hausbank zu wechseln. Doch beim Kontowechsel sind die Deutschen traditionell eher träge. Einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom aus dem Juni 2016 zufolge haben drei Viertel der Deutschen ihre Hauptbankverbindung noch nie gewechselt.
Daran hat auch die Neuregelung nicht grundsätzlich etwas geändert, wie DSGV-Vorstandsmitglied Schmalzl bestätigt: "Es gibt nicht die Schwemme von Wechslern, die vielleicht erwartet wurde."