Lastschrift: Innerhalb von acht Wochen ist Widerspruch möglich
Stand: 29.11.2016
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Kiel - Wer auf seinem Konto eine falsche Lastschrift bekommt, kann widersprechen. Doch dafür gibt es Fristen. Es bleiben mindestens acht Wochen Zeit, manchmal mehr. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Kiel hin.
Wer innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung aktiv wird, bekommt sein Geld in der Regel problemlos zurück. Bei unautorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Sind diese Fristen verstrichen, muss sich der Kontoinhaber direkt an die Firma wenden, die das Geld eingezogen hat.