Karte zum kontaktlosen Bezahlen am besten in Schutzhülle aufbewahren
Stand: 04.12.2019
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Die meisten neu ausgestellten Kreditkarten und Girocards (früher: EC-Karten) ermöglichen mittlerweile das kontaktlose Bezahlen. Doch die Technik birgt auch potenzielle Risiken. Mit einer Schutzhülle, die das ungewollte Auslesen verhindert, sind Verbraucher auf der sicheren Seite.
Zahlen, ohne die Kreditkarte aus dem Geldbeutel holen zu müssen, ist bequem. Wer auf Nummer sicher gehen will, hebt die Karte nicht ungeschützt in einem beliebigen Portemonnaie auf.
Schutzhülle kann ungewollte Abbuchungen verhindern
An der Kasse müssen viele Kunden ihre Karte nicht mehr ins Lesegerät stecken. Die meisten Kreditkarten und Girocards (früher: EC-Karten), die Banken und Sparkassen heutzutage herausgeben, verfügen mittlerweile über den Funkstandard NFC. Das bedeutet, dass die jeweilige Karte zum Bezahlen nur vor ein Lesegerät gehalten werden muss.
Niedrige Abbuchungen sind oft auch ohne PIN-Abfrage oder Gesichtserkennung möglich. Um das ungewollte Auslesen von funkfähigen Karten und Abbuchungen zu verhindern, können Bankkunden die Karte in einer Schutzhülle aufbewahren, die Funkwellen blockiert.
Nutzen Betrüger die Karte, muss der Bankkunde bis maximal 50 Euro haften. Nach der Sperrung der Karte oder des Kontos haftet er gar nicht.