Gesetzliche Einlagensicherung: Banken müssen jedes Jahr informieren
Stand: 09.01.2017
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Berlin - Banken müssen ihre Kunden einmal jährlich über die gesetzliche Einlagensicherung informieren. Den Informationsbogen erhalten Verbraucher auch dann, wenn sich die Höhe des Schutzniveaus nicht verändert hat. Darauf weist der Bankenverband hin.
Grundsätzlich ist für private Banken die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig: Im Pleitefall der Bank sind pro Kunde bis zu 100.000 Euro, teils sogar bis zu 500.000 Euro geschützt. Die Entschädigung erhalten Kunden innerhalb von sieben Werktagen.
Zusätzlich gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Ist die Bank Mitglied, schützt dieser bis zu einer Höhe von 20 Prozent der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Die Sicherungsgrenze liegt demnach pro Kunde in der Regel bei mindestens 1 Million Euro - häufig ist sie sogar deutlich höher.