Die besten Tipps für den Girokontowechsel
Stand: 05.09.2016
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Berlin / Heidelberg - Neue Freiheit für Verbraucher: Der Gesetzgeber hat vor knapp einem halben Jahr die Rechte der Verbraucher beim Kontowechsel gestärkt. In Zeiten steigender Gebühren ist der Wechsel eine Chance, die immer noch sehr weniger Verbraucher nutzen. Mit diesen praktischen Tipps wechseln Sie schnell und bequem.
Was hat sich beim Kontowechsel geändert?
Für Bankkunden wird ein Kontowechsel zu einem anderen Institut leichter. Künftig muss die neue Bank Versicherungen, Telefon- oder Stromanbieter über die geänderte Kontoverbindung informieren. Das sehen gesetzliche Bestimmungen vor.
Außerdem müssen künftig alte und neue Bank bei einem Wechsel zusammenarbeiten. So muss das neue Institut ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln.
Vorab Angebote vergleichen
Unser Tipp: Vergleichen Sie vor der Kündigung Ihres Kontos die verschiedenen Angebote der Banken. Es gibt zum Teil große Preisunterschiede bei Gebühren und Zinsen. Wählen Sie das Konto, welches am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Klären Sie vorab den Freistellungsbetrag für das neue Konto und überweisen Sie nach der Eröffnung einen Deckungsbetrag von einem Monatsgehalt.
Konto kündigen – das gilt es zu beachten
In der Regel können Sie ihr Konto innerhalb kurzer Zeit kündigen – lange Fristen gibt es nicht, begründen müssen Sie es auch nicht. Nur sollten Sie stets schriftlich kündigen, wofür viele Banken bereits fertige Formulare anbieten. Das Schreiben richten Sie am besten via Fax oder Post an die Bank. Die Karten des alten Kontos können Sie entweder selbst vernichten oder Sie legen sie dem Kündigungsschreiben in zerschnittener Form bei.
Wichtig: Beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da die Bank Ihren Antrag und Ihre Bonität überprüft. Kündigen Sie Ihr altes Girokonto also nicht vorschnell, sondern belassen Sie ein halbes Monatsgehalt auf diesem Konto, während Sie das neue beantragen. Hat die Bank Ihren Antrag genehmigt, erhalten sie per Post die neue Bankkarte sowie in separaten Briefen PIN und Infos zum TAN-Verfahren. Empfehlenswert ist es, das alte Konto mindestens zwei Monate parallel zum neuen Konto laufen zu lassen. Beobachten Sie die Kontobewegungen auf beiden Konten, um sicher zu gehen, dass keiner mehr vom alten Konto abbucht. Im letzten Schritt können Sie das alte Konto kündigen.
Eigene Identität bestätigen – so einfach geht’s
Wenn Sie ein neues Konto eröffnen wollen, müssen Sie sich gegenüber der Bank ausweisen. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Hierfür gehen Sie einfach mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass zu der neuen Bank und unterzeichnen den Kontoantrag. Bei Direktbanken, die keine Bankfilialen betreiben, identifizieren Sie sich über das Postident-Verfahren oder über das komfortable Videoident-Verfahren.
- Postident-Verfahren: Laden Sie einfach den Kontoantrag herunter und gehen damit zur Deutschen Post. Dort wird der Antrag legitimiert und die Unterschrift geprüft. Ein gültiges Ausweisdokument ist ebenfalls erforderlich. Die Post verschickt die Dokumente an die Bank.
- Videoident-Verfahren: Versenden Sie elektronisch den Kontoantrag an die neue Bank und starten Sie einen Videoanruf. Nun halten Sie Ihr Ausweisdokument vor die Webkamera – wie genau Sie das machen müssen, erklärt Ihnen das Programm. Dabei werden die Ausweisnummer erfasst und Bilder angefertigt. Anschließend erhalten Sie eine Sicherheits-TAN per SMS oder E-Mail.
Tipp: Wenn Ihre Bank das moderne Videoident-Verfahren nutzt, probieren Sie es aus. Es geht sehr schnell, ist sehr einfach, Ihre Daten sind sicher und Sie müssen dafür nicht einmal Ihr Haus verlassen.
Der Kontowechsel kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, denn hierfür müssen Sie all Ihre Lastschrift- und Zahlungsempfänger über den Wechsel informieren. Doch es gibt zahlreiche Hilfestellungen und Services, die das erleichtern und den Zeitaufwand minimieren.
Kontowechsel – Kontoverbindung umstellen
Sobald Sie Ihr neues Girokonto eröffnet haben, müssen Sie all Ihre Lastschriftempfänger über die neue Kontoverbindung informieren. Das heißt, alle Unternehmen oder Anbieter, bei denen Sie Lastschriftmandate, Einzugsermächtigungen und Daueraufträge haben, müssen darüber Bescheid wissen.
Vertragspartner informieren lassen
Seit dem 18. September 2016 sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden einen Kontowechselservice anzubieten und sie beim Wechsel aktiv zu unterstützen. Die Banken senden nach der Einverständniserklärung des Kunden die neuen Daten an die Transaktionspartner. Bei Fehlern bei der Datenbearbeitung oder aber im Schadensfall haften die Banken. Die folgenden Vertragspartner sollten informiert werden:
- Vermieter
- Arbeitgeber und Finanzamt
- Energie- und Wasserversorger
- Telefon-/Internet-Anbieter, Rundfunk
- Versicherungsanbieter (z. B. Krankenkasse, Haftpflicht, Kfz, Rentenversicherung)
- Banken und Kreditkartenanbieter
- Abonnements (Fitnessstudio, Zeitschriften etc.)
Viele Unternehmen verschicken dafür vorgefertigte Formulare an ihre Kunden.
Tipp: Fertigen Sie mit Hilfe von Kontoauszügen der letzten sechs Monate eine Liste mit allen vom Zahlungsverkehr Betroffenen an. Das erleichtert den Überblick über regelmäßige Eingänge und Abbuchungen und hilft Ihnen bei der Meldung des Kontowechsels.