BGH unterbindet stillschweigende Zustimmung bei Erhöhung von Kontogebühren
Stand: 28.04.2021
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Wenn Banken Kontogebühren erhöhen, geschah das bislang oft, indem sie ihre Kunden einseitig über die geplanten Preiserhöhungen informierten. Wer dann nicht aktiv widersprach, hatte der Gebührenerhöhung stillschweigend zugestimmt. Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Riegel vorgeschoben.
Klauseln benachteiligen Bankkunden unangemessen
Der BGH erklärte am Dienstag entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren. Stillschweigende Zustimmung nennt man das auch. Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats in Karlsruhe (Az.: XI ZR 26/20).
Im verhandelten Fall ging es zwar zunächst nur um die Postbank, aber nach Einschätzung von Branchen- und Rechtsexperten hat das Urteil branchenweite Relevanz, weil andere Kreditinstitute dieselben oder ähnliche Passagen in ihren AGB nutzen. Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er war in den Vorinstanzen am Landgericht Köln und am Oberlandesgericht Köln noch gescheitert.
Bankkunden könnten Erstattungsansprüche haben
Bankenverbände reagierten zunächst zurückhaltend auf das Urteil. Um die Folgen abschätzen zu können, müsse man die schriftlichen Urteilsgründe abwarten.
Die Stiftung Warentest geht hingegen davon aus, dass Verbraucher Erstattungsansprüche bei ihrer Bank geltend machen können, wenn diese in den letzten Jahren ohne ihre ausdrückliche Zustimmung die Gebühren fürs Girokonto erhöht hat. Sie stellt auf ihrer Internetseite Musteranschreiben bereit, mit denen Verbraucher zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern können.