Girokonto kündigen und Bank wechseln
- Kostenlose Kontoführung
- Niedrige Dispozinsen
- Kostenlose EC- und Kreditkarten
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- Girokonto nicht direkt nach dem Bankwechsel kündigen
- Wann kann ich mein Girokonto kündigen?
- Vor der Kündigung: Günstigere Bank finden
- So funktioniert der Bankwechsel
- Bank wechseln trotz Dispo
- Bank wechseln bei Kredit und Baufinanzierung
- Weiterführende Links
Bankwechsel und Kündigung in 3 Schritten
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Finden Sie im obenstehenden Vergleich eine günstige Bank, eröffnen Sie dort ein Konto und beantragen Sie die gesetzliche Kontowechselhilfe.
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Führen Sie das alte und das neue Konto zur Sicherheit eine Zeit lang parallel, bis der Zahlungsverkehr bei der neuen Bank problemlos läuft.
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Geben Sie unten den Namen Ihrer alten Bank ein, um ein voradressiertes Kündigungsschreiben zu erstellen und an die Bank zu versenden.
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"Banken sind verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Innerhalb von zwölf Geschäftstagen müssen sie sämtliche Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informieren."
Girokonto nicht direkt nach dem Bankwechsel kündigen
Eine Bankverbindung ist in der heutigen Zeit unverzichtbar: Auf das Girokonto geht das Gehalt ein und Daueraufträge, etwa für die Miete oder die Ratenzahlung des Autos, werden automatisch abgebucht. Bevor Sie Ihre Bank wechseln, gilt es daher zunächst, das neue Girokonto zu eröffnen. Die neue Bank ist gesetzlich verpflichtet, Kontowechselhilfe anzubieten und die regelmäßigen Zahlungspartner über die geänderte Bankverbindung zu informieren. Anschließend sollten Sie mehrere Monate lang das alte Girokonto behalten und prüfen, ob noch Geld darauf eingeht oder abgebucht wird. Denn falls sich etwas verzögert, kann das schnell weitreichende Folgen haben – zum Beispiel, wenn durch den Kontowechsel die Miete nicht pünktlich überwiesen wird. Anschließend können Sie mit AboAlarm das alte Konto bequem online kündigen – geben Sie einfach den Namen Ihrer alten Bank oben ein, um ein Kündigungsschreiben für Ihr Konto zu erstellen.
Wann kann ich mein Girokonto kündigen?
Wer sein Konto kündigen möchte, hat grundsätzlich immer das Recht dazu und muss keine Kündigungsfristen einhalten. Dabei ist es egal, ob das neue Konto wegen einem Umzug nötig ist oder einfach weil der Kunde mit den Konditionen seines bisherigen Girokontos nicht länger zufrieden ist.
Vor der Kündigung: Günstigere Bank finden
Der Girokonto-Vergleich auf Verivox.de kann dabei helfen, die passende neue Bank zu finden. Wer einen Kontowechsel aufgrund von zu hohen Kontoführungsgebühren erwägt, kann gezielt nach Banken suchen, die kostenfreie Kontoführung anbieten. Kunden, die den persönlichen Kontakt von Filialbanken schätzen, können Direktbanken aus der Ergebnisliste herausfiltern. Der Vergleich zeigt auch, welche Banken bei einem Bankwechsel attraktive Prämien bieten – meist in Form von Startguthaben. Die Guthaben- und Dispozinsen jeder Bank sind in den Suchergebnissen auf einen Blick ersichtlich.
Kontoführungsgebühren im Vergleich
Immer mehr Banken führen Kontoführungsgebühren ein oder erhöhen diese. Bei einigen übersteigen die Kosten für ein normales Girokonto 80 Euro jährlich, während andere Banken kostenlose Girokonten ohne Voraussetzungen bieten. Allerdings sollte ein kostenloses Konto nicht das einzige Argument bei der Kündigung des Girokontos sein. Beachten Sie Folgendes:
- Wird das kostenlose Girokonten von einer Direktbank ohne eigenes Filialnetz angeboten? Da Daueraufträge, Überweisungen und Co. bei einer Direktbank ausschließlich über Online-Banking stattfinden, sollten Neukunden zumindest eine gewisse Internetaffinität mitbringen.
- Recherchieren Sie, ob die Automaten der Partnerbank in gut erreichbarer Nähe liegen. Die meisten Direktbanken gehören einem Bankenverbund an, so dass ihre Kunden an Automaten mehrerer Kreditinstituten kostenloses Bargeld erhalten. Andere bieten ihre Girokonten mit einer kostenlosen Kreditkarte an, mit dieser können Kontoinhaber an allen Geldautomaten gebührenfrei Bargeld abheben.
- Prüfen Sie, ob die neue Bank zwar ein kostenloses Girokonto anbietet, sich dafür aber Leistungen wie Überweisungen bezahlen lässt.
Guthaben- und Dispozinsen
Kontoinhaber, die häufig den Dispokredit in Anspruch nehmen (kurzzeitig ein negatives Guthaben aufweisen), zahlen dafür hohe Zinsen. Ein Wechsel zu einem Institut mit niedrigem Dispozins kann sich für sie rechnen.
Guthabenzinsen bietet beim Girokonto kaum noch eine Bank an – zu niedrig ist das allgemeine Zinsniveau. Um das Ersparte gewinnbringend anzulegen, ist ein Bankwechsel allerdings nicht zwingend notwendig: Eventuell bietet die eigene Bank interessante Tagesgeld- oder Festgeldzinsen.
So funktioniert der Bankwechsel
Laut dem Zahlungskontengesetz müssen Banken Hilfe bei der Kündigung des alten Girokontos und dem Wechsel der Bank bieten. Idealerweise übernimmt die neue Bank den Wechsel des Girokontos gänzlich. Im Girokonto-Vergleich von Verivox können Sie daher direkt nach Banken mit Kontowechselservice suchen.
Dafür eröffnen Kunden zunächst ihr neues Girokonto – entweder online auf der Webseite der Bank oder persönlich in der Filiale. Bei einem Bankwechsel müssen sie ihre Identität bei der neuen Bank auf einer von 3 Wegen bestätigen:
- Bei persönlicher Kontoeröffnung in der Filiale ein Ausweisdokument vorlegen.
- Bei Kontoeröffnung online in einer Filiale der Post das Postident-Verfahren nutzen.
- Manche Banken unterstützen auch das Videoident-Verfahren.
Anschließend können Kunden den Kontowechselservice per Kontowechsel-Formular online oder in der Filiale beantragen. Banken dürfen für den Kontowechselservice kein Geld berechnen, sofern dies nicht im Vorfeld ausdrücklich vereinbart war.
Kontowechselhilfe: Fristen
- Die neue Bank muss die bisherige Bank innerhalb von zwei Tagen über den Wechsel in Kenntnis setzen.
- Innerhalb von fünf Geschäftstagen muss die alte Bank dann alle eingegangenen Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten sowie alle Daueraufträge und Lastschriftmandate auflisten.
- Innerhalb der nächsten fünf Tage muss die neue Bank diese Daueraufträge einrichten, Lastschriften akzeptieren und regelmäßige Zahlungspartner über den Kontowechsel informieren.
- Die alte Bank wird ab einem mit dem Kontoinhaber abgestimmten Datum Zahlungen einstellen bzw. nicht mehr annehmen und das Konto schließen.
Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie den Zeitraum, in denen beide Konten noch parallel laufen, nicht zu knapp wählen. Zudem empfiehlt es sich, die von der neuen Bank erstellte Liste der Zahlungspartner auch selbst zu überprüfen.
Bank selber wechseln
Selbstverständlich können Sie auch ohne entsprechende Hilfe die Bank wechseln. Das Vorgehen ähnelt stark dem zuvor beschriebenem: Zunächst eröffnen Sie ein neues Konto und erstellen eine Liste Ihrer Daueraufträge und Lastschriften, die Sie dann der neuen Bank zur Verfügung stellen. Nachdem die neue Bank Ihre Angaben übernommen hat und Sie Arbeitgeber, Geschäftskunden und anderen Ihre neue Bankverbindung mitgeteilt haben, können Sie Ihr altes Girokonto kündigen. Ein formloses Schreiben ohne Angaben von Gründen reicht dafür aus.
Bank wechseln trotz Dispo
Bankkunden, die bei ihrem Institut in der Schuld stehen, sei es durch einen Ratenkredit, eine Baufinanzierung oder einen bestehenden Dispokredit, scheuen oft den Kontowechsel. Zum einen fürchten sie, dass eine andere Bank die Schulden nicht übernimmt, zum anderen befürchten sie Kosten, die mit einem Ausstieg verbunden sein könnten.
Kontoinhaber mit einem offenen Dispokredit müssen diesen bei Kündigung des Girokontos ausgleichen. Der Dispo kann jederzeit gebührenfrei zurückgezahlt werden. Wer die notwendige Summe nicht vorhanden hat, kann einerseits einen günstigen Umschuldungskredit aufnehmen – entweder bei der neuen Bank oder bei einer anderen. Andererseits kann er sich erkundigen, ob die neue Bank gleich bei der Kontoeröffnung einen Dispokredit gewährt. Da dieser mit seinen hohen Zinssätzen für Banken eine lukrative Einnahmequelle darstellt, räumen ihn viele Institute auch Neukunden von Beginn an ein. Ob und in welcher Höhe die neue Bank einen Dispokredit gewährt, sollten Verbraucher allerdings unbedingt im Vorfeld abklären.
Bank wechseln bei Kredit und Baufinanzierung
Wer bei seiner Hausbank einen Kredit oder eine Baufinanzierung aufgenommen hat, kann das Girokonto problemlos kündigen. Das Darlehen bleibt dabei bestehen. Wer beim Bankwechsel auch das Darlehen kündigen will, sollte Folgendes beachten.
Bankwechsel bei Ratenkredit
- Ratenkreditnehmer können die Bank wechseln, wenn sie dem alten Anbieter den offenen Kreditbetrag plus eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.
- Die Höhe der Entschädigung beträgt maximal 1 Prozent der Restschuld, wenn die Laufzeit des Darlehens noch 1 Jahr oder länger beträgt. Ist die Laufzeit kürzer, beträgt sie maximal 0,5 Prozent.
- Sie können die Gesamtsumme als Kredit bei einer neuen Bank aufnehmen. Welche Bank den günstigsten Zinssatz dafür bietet, ermittelt der Umschuldungsrechner.
Bankwechsel bei Baufinanzierung
Beim Abschluss einer Baufinanzierung wird eine Sollzinsbindung vereinbart. Bis Ende der Zinsbindungsfrist bleiben die Kreditzinsen stabil.
- Nach 10 Jahren Laufzeit oder bei Ablauf der Zinsbindung können Verbraucher gebührenfrei den Kredit begleichen und die Bank wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Während der Zinsbindung ist eine Kündigung bei „berechtigtem Interesse“ (§490 Abs. 2, BGB) möglich – etwa bei einer Scheidung oder einem Umzug. Die Kündigungsfrist beträgt auch dabei ein Vierteljahr. Die alte Bank erhebt allerdings eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner hilft, sie einzuschätzen.
- Besteht kein berechtigtes Interesse an einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Kreditvertrag, ist ein Bankwechsel für den Betroffenen vor Ablauf von 10 Jahren mitunter tatsächlich nicht möglich.