Jetzt Konto wechseln mit dem Kontowechselservice
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- Warum sich ein Kontowechsel für Sie lohnen kann
- Digitaler Kontowechselservice
- Gesetzliche Kontowechselhilfe verpflichtet Kontowechsel
- Ablauf Kontowechsel mit gesetzlicher Kontowechselhilfe
- Was die gesetzliche Kontowechselhilfe kosten darf
- Den Kontoumzug aufmerksam begleiten
- Online-Angebote sind vielfach attraktiver
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verivox-Vergleich zeigt Ihnen nur Konten, die ein Kontowechselservice beinhalten.
- Eine Alternative zum Kontowechselservice ist die gesetzliche Kontowechselhilfe, die Banken seit 2016 dazu verpflichtet, Verbraucher bei einem Kontowechsel zu helfen.
- Der Kunde muss sich um nichts kümmern, die Bank haftet im Fall verpasster Zahlungen bei Lastschriften.
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Schließen Sie Ihr altes Girokonto erst, wenn der gesamte Zahlungsverkehr über das neue läuft.
Warum sich ein Kontowechsel für Sie lohnen kann
Vor dem Hintergrund, dass es durchaus Banken gibt, die kostenlose Girokonten einschließlich gebührenfreier Kreditkarten anbieten, lohnt sich ein Kontowechsel besonders. Kostenlos bedeutet in diesem Fall, dass für die grundsätzlichen Aktivitäten wie Kontoführung, Einrichtung oder Löschung von Daueraufträgen und Barabhebungen keine Gebühren anfallen.
Da die Institute vor Ort immer weniger Dienstleistungen anbieten und Kunden sich an Automaten und Terminals selbst bedienen müssen, lässt sich mit einem Kontowechsel im Jahr leicht ein dreistelliger Betrag einsparen.
Digitaler Kontowechselservice
Viele Banken bieten für einen schnellen und unkomplizierten Kontowechsel einen digitalen Kontowechselservice an. Sie arbeiten dafür mit Dienstleistern wie Finreach, Fino oder Arvato zusammen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass beide Konten (sowohl das Konto der alten als auch der neuen Bank) für das Onlinebanking freigeschaltet sind. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie der Kontowechselservice abläuft:
Schritt 1: Kontowechselservice beauftragen
Nach der Kontoeröffnung loggen Sie sich in Ihr neues Girokonto ein. Dort wählen Sie die Option "Kontowechselservice" aus. Hier geben Sie Ihre alte Bankverbindung ein und greifen mit den bisherigen Zugangsdaten auf Ihr altes Girokonto zu.
Schritt 2: Regelmäßige Zahlungspartner auswählen
Die Bank übermittelt nun eine Übersicht Ihrer Zahlungspartner. Alle Buchungen der letzten 13 Monate werden Ihnen aufgelistet. Zur Sicherheit sollten Sie die Liste auf Vollständigkeit überprüfen. Vor allem wenn Sie häufig mit Ihrer Girocard bezahlen, kann sie ziemlich lang sein. Denn technisch gesehen erteilen Sie bei der Kartenzahlung häufig ein Lastschriftmandat. Nur die regelmäßigen Zahlungspartner müssen Ihre neue Bankverbindung kennen. Sie entscheiden per Mausklick, wer eine Benachrichtigung mit Ihrer neuen Bankverbindung erhalten soll.
Schritt 3: Digitale Unterschrift
Für die Mitteilungen an die Zahlungspartner benötigt die neue Bank Ihre Unterschrift. Abhängig vom Endgerät unterschreiben Sie entweder mit der Maus am PC oder mit dem Finger auf dem Smartphone beziehungsweise Tablet.
Schritt 4: Benachrichtigung der Zahlungspartner
Mit Ihrer Unterschrift erstellt die Bank nun eine Benachrichtigung über Ihre neue Bankverbindung für alle von Ihnen ausgewählten Zahlungspartner. Es kann vorkommen, dass einzelne Adressen und Vertrags- oder Kundennummern fehlen. Diese müssen Sie gegebenenfalls selbst ergänzen. Den Versand der Mitteilungen übernimmt die neue Bank.
Schritt 5: Bestätigung der neuen Bankverbindung abwarten
Nun warten Sie ab, bis alle regelmäßigen Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben. In der Zwischenzeit sollten Sie Ihr altes Girokonto noch nicht kündigen. Am besten lassen Sie auch noch etwas Restguthaben auf dem alten Konto. So vermeiden Sie Probleme, falls Sie beim Kontowechsel ein Lastschriftmandat übersehen haben sollten oder ein Zahlungspartner Fehler bei der Kontoumstellung gemacht hat.
Schritt 6: Altes Girokonto schließen
Sobald der gesamte Zahlungsverkehr über das neue Konto läuft, können Sie Ihr bisheriges Girokonto kündigen und der Kontowechsel ist abgeschlossen.
Gesetzliche Kontowechselhilfe verpflichtet Kontowechsel
Alternativ zum Kontowechselservice haben Sie als Verbraucher das Recht auf eine gesetzliche Kontowechselhilfe. Das Zahlungskontengesetz aus dem Jahr 2016 sieht vor, dass die Banken den Kontowechsel untereinander durchführen, der Kunde mit nichts behelligt wird. Ein Kontowechsel ist dabei ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Räumt die neue Bank von Beginn an einen Dispo ein, kann das Konto sogar überzogen sein.
Wie läuft ein Kontowechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe ab?
Um eine Kontowechselhilfe zu beanspruchen, müssen Sie zunächst die neue Bank, bei der Sie das Konto eröffnet haben, per Formular dazu ermächtigen einen Kontowechsel durchführen zu können.
Ist die Ermächtigung erteilt, muss die neue Bank innerhalb von 2 Geschäftstagen folgendes von der alten Bank einfordern:
- eine Liste bestehender Daueraufträge und Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten.
- Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den letzten 13 Monaten.
Daraus ersieht sie die Zahlungspartner und kann entsprechend der Daueraufträge einrichten, beziehungsweise die Lastschriftpartner informieren. Die alte Bank muss innerhalb von fünf Geschäftstagen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die angeforderten Informationen an die neue Bank und den Kunden schicken.
- ab einem von Ihnen bestimmten Datum keine Lastschriften oder Daueraufträge mehr ausführen.
- das restliche Guthaben auf das neue Konto überweisen.
- das alte Konto zu einem von Ihnen gewünschten Datum schließen.
Bei einem neuen Konto ist auch ein neues SEPA-Mandat notwendig. Der Gesetzgeber räumt für den Kontowechsel eine Frist von 12 Tagen ein.
Was die gesetzliche Kontowechselhilfe kosten darf
Sie müssen keine versteckten Kosten befürchten, wenn Sie das Girokonto wechseln: Beide Banken dürfen Ihnen für den Kontowechsel nur dann Kosten in Rechnung stellen, wenn dies zuvor ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde. Laut Gesetz muss das geforderte Entgelt "angemessen" sein. Die Banken dürfen also die eigenen Kosten weitergeben, sich aber nicht an der Kontowechselhilfe bereichern. Schließlich erfüllen sie damit lediglich ihre gesetzliche Pflicht. In der Praxis verlangen die meisten Banken kein Entgelt.
Den Kontoumzug aufmerksam begleiten
Unser Tipp: Führen Sie das alte und das neue Konto einige Wochen parallel und lassen Sie in der Zwischenzeit etwas Restguthaben auf dem alten Girokonto. Dann gibt es keine Probleme, falls doch noch Lastschriften nachgebucht werden.
Egal ob Sie sich für den digitalen Kontowechselservice oder den Wechselprozess gemäß Zahlungskontengesetz entscheiden: Sie sollten aufmerksam darauf achten, dass beim Umzug des Kontos alles glatt läuft. Die Haftung der Banken für Fehler erstreckt sich nur auf den gesetzlich geregelten Kontowechsel. Aber auch dann werden sich alle Zahlungspartner bei Problemen erst einmal an Sie wenden.
Generell müssen Sie bei einigen beliebten Online-Versandhändlern und Zahlungsdienstleistern wie Amazon, Ebay oder Paypal selbst aktiv werden und in Ihrem Kundenkonto die Kontoverbindung von Hand ändern.
Online-Angebote sind vielfach attraktiver
Ein Kontowechsel bedeutet heute nicht mehr nur noch den Umzug des Girokontos. Für die Institute in der Fläche bedeutet ein Kontowechsel häufig auch einen Depotübertrag und die Auflösung von Tagesgeldern oder den Abzug von Termingeldern bei Fälligkeit. Onlinebroker bieten Depots ohne Depotverwaltungsgebühren und volumenunabhängige Ordergebühren. Bei Tagesgeld und Festgeld haben sich inzwischen Banken aus dem europäischen Ausland bei deutschen Sparern durch attraktive Konditionen einen Namen gemacht.
Der Kontowechselservice verstärkt die Migration der Bankkunden zu anderen Instituten. Die Transparenz, die durch Vergleichsrechner geschaffen wird, führt dazu, dass ein Bankkunde seine Aktivitäten auf die besten Anbieter im jeweiligen Geschäftsfeld aufteilt.
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