Zusatzbeitrag Krankenkasse
- Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
- Wo ist der Zusatzbeitrag teuer, wo günstiger?
- Wie hoch ist das Sparpotenzial beim Zusatzbeitrag?
- Kündigungsfristen der Krankenkasse
- Das müssen Sie beim Wechseln beachten
Das Wichtigste in Kürze
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
- Die individuellen Krankenkassenbeiträge können sich davon unterscheiden. Dennoch ist bei vielen Krankenkassen mit einer Beitragssteigerung zu rechnen.
- Mit dem Wechsel in eine günstigere Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen.
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge der der gesetzlichen Krankenkassen setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Allgemeiner Beitragssatz: Dieser liegt bei 14,6 Prozent (2024).
- Zusatzbeitrag: Diesen legen die Krankenkassen individuell fest.
Von beiden Beiträgen übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Selbstständige müssen den Krankenkassenbeitrag komplett selbst bezahlen. Bei Selbständigen gibt es außerdem noch eine Besonderheit: Sie können zwischen dem regulären und einem ermäßigten allgemeinen Beitragssatz wählen. Letzterer liegt bei 14 Prozent. In diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf Krankengeld.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine statistische Größe, die jedes Jahr vom GKV-Schätzerkreis ermittelt wird. Diesem Kreis gehören Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes an. Der Schätzerkreis übermittelt seine Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium, das daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag offiziell festlegt.
Für die Krankenkassen ist dieser Wert nicht verbindlich. Die individuellen Zusatzbeiträge liegen oft unter oder über diesem Wert, können ihm aber auch entsprechen.
Bedeutung hat der offizielle Zusatzbeitrag nur für bestimmte Personengruppen wie Bezieher von Bürgergeld oder manche Auszubildende.
Zusatzbeitrag 2024 und 2025
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2024 1,7 Prozent.
Im Jahr 2025 steigt er auf 2,5 Prozent.
Wo ist der Zusatzbeitrag teuer, wo günstiger?
Jede Krankenkasse legt den Zusatzbeitrag individuell fest. Die Höhe hängt davon ab, wie gut oder schlecht die Krankenkasse finanziell aufgestellt ist. Durch steigende Kosten stehen die Krankenversicherungen aktuell finanziell unter Druck. Zahlreiche Krankenkassen haben bereits im Laufe des Jahres 2024 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Mit weiteren Beitragssteigerungen ist auch für das Jahr 2025 zu rechnen.
Wie hoch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ist, können Sie ganz einfach in unserer Tabelle nachsehen:
Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2024
Wie hoch ist das Sparpotenzial beim Zusatzbeitrag?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterscheiden sich hauptsächlich durch ihren Zusatzbeitrag. Zum Stichtag 7. November 2024 gibt es unter den bundesweit geöffneten Kassen folgende Extreme:
Günstigste Option
Die BKK firmus bietet den niedrigsten Zusatzbeitrag von nur 0,9 Prozent. Dies macht sie zur kostengünstigsten Wahl für Versicherte, die auf einen günstigen Beitrag Wert legen.
Teuerste Option
Am anderen Ende des Spektrums steht die BKK Pfalz mit einem Zusatzbeitrag von 3,9 Prozent. Diese Kasse ist damit die teuerste unter den bundesweit zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen.
Bei einem Einkommen von 4000 Euro brutto pro Monat bedeutet dies einen Unterschied von 60 Euro für Arbeitnehmer im Monat beziehungsweise 720 Euro pro Jahr.
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Allg. Beitrag
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Zusatzbeitrag
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Gesamt
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50 % Arbeitnehmer
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Differenz
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BKK firmus | 14,60% | 0,90% | 15,50% | 620 € | 310 € | ||
BKK Pfalz | 14,60% | 3,90% | 18,50% | 740 € | 370 € | 60 € |
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Kündigungsfristen der Krankenkasse
Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse können Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Es gilt aber ein Mindestbindungszeitraum von zwölf Monaten.
Selbst kündigen müssen die Versicherten übrigens nicht. Das übernimmt die neu gewählte Krankassen. Versicherte müssen sich lediglich bei einer neuen Krankenversicherung anmelden. Den Rest übernimmt dann der neue Anbieter. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber über die neue Versicherung informieren.
Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können die Mitglieder den Anbieter mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Der Mindestbindungszeitraum spielt dabei keine Rolle. Lediglich beim Krankengeld-Wahltarif gilt die dreijährige Mindestlaufzeit.
Die Krankenkasse muss die Versicherten spätestens einen Monat vor dem Ende des Monats informieren, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Zeit für die Sonderkündigung haben die Versicherten bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Die Kündigungsfrist beträgt die üblichen zwei Monate zum Monatsende.
Das müssen Sie beim Wechseln beachten
95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben. Bei den allermeisten Leistungen gibt es also keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen bei einigen Zusatzleistungen. Sie sollten daher bei einem Wechsel der Krankenkasse auch die Mehrleistungen vergleichen. Mit diesen Extraleistungen lässt sich indirekt ebenfalls Geld sparen.
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- Reiseschutzimpfungen
- Sportmedizinische Untersuchungen
- Früherkennung Schlaganfallrisiken
- Erweiterte Hautkrebsvorsorge
- Erweiterte Brustkrebsvorsorge
- Erweiterte Magen-Darm-Krebsvorsorge
- Professionelle Zahnreinigung
- Vergünstigter Zahnersatz (bei Partner-Zahnärzten)
- Alternative Heilmethoden (Osteopathie, Homöopathie, und andere)
- Erweitere Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Kostenlose Gesundheitskurse
- Zuschuss für Fitness-Tracker
Ebenfalls attraktiv sind die verschiedenen Wahl- und Bonusprogramme der Krankenkassen. Bei manchen Versicherern bekommen Sie beispielsweise Geld gutgeschrieben, wenn Sie an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Auch gesundes Verhalten wie ein normaler BMI oder der Besuch eines Fitnessstudios wird häufig belohnt.
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