IKK - die Innovationskasse
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- IKK - Die Innovationskasse: allgemeine Informationen
- Der Beitragssatz bei der IKK - Die Innovationskasse
- Mehrleistungen der IKK - Die Innovationskasse
- Das Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse
- Die Wahltarife bei der IKK - Die Innovationskasse
- Vertrauen Sie auf Verivox
IKK - Die Innovationskasse: allgemeine Informationen
Diese Innungskrankenkasse entstand im Jahr 2006 aus den beiden IKKs Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Im Februar 2021 wurde eine Satzungsänderung beschlossen und aus der bis dahin als IKK Nord firmierenden Krankenkasse wurde die IKK - Die Innovationskasse.
Im Januar 2021 betreute die IKK - Die Innovationskasse 224.244 Versicherte. Davon waren 181.542 zahlende Mitglieder. Die Betreuung erfolgt in 16 Servicecentern und 13 Servicepoints in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sitz der Krankenkasse ist Lübeck und Schwerin, die Hausanschrift Lübeck.
Aktuell betreut die IKK - Die Innovationskasse 272.167 Versicherte. Davon sind 222.353 zahlende Mitglieder. Die Betreuung erfolgt in 18 Servicecentern und 14 Servicepoints in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sitz der Krankenkasse ist Lübeck, Lachswehrallee 1, 23558 Lübeck.
Der Beitragssatz bei der IKK - Die Innovationskasse
Der Beitragssatz der Krankenkassen setzt sich aus dem allgemeinen und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz basiert auf der gesetzlichen Vorgabe. Da dieser Beitrag jedoch häufig nicht ausreicht, können die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch der Zusatzbeitrag der IKK – Die Innovationskasse ist, können Sie im Verbraucheratlas Zusatzbeiträge recherchieren.
Mehrleistungen der IKK - Die Innovationskasse
Vorsorge beim Arzt
- Krebsvorsorge: Brustultraschall
- Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch in gewissen Bundesländern möglich
- Grippeimpfung für alle Versicherten
Zahnbehandlung
- Zahnmedizinische Beratung
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Die Innovationskasse bezuschusst bis zu 100 Euro für 1 professionelle Zahnreinigung im Jahr und zusätzlich ist eine Erstattung von bis zu 150 Euro im Jahr über das Bonusprogramm möglich
Impfungen
Neben den gesetzlich geregelten Impfleistungen übernimmt die Innovationskasse gemäß Satzung (§ 19) zusätzlich die Kosten für die Meningokokken-B-Impfung, ohne dass eine erhöhtes Risiko für invasisve Meningokokken-Infektionen vorliegen muss. Die Innovationskasse übernimmt hierbei die Kosten des Impfstoffes als auch der Arztleistung in voller Höhe. Die Leistung wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt, so dass die Versicherten hierfür nicht mehr in Vorleistung treten müssen.
Gesundheitsförderung und Gesundheitskurse
- Zuschuss zu Vorsorgekuren
- Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
- Eigene Gesundheitskurse
- Gesundheitskurse im Urlaub
- Eigene Reiseangebote
- Online-Gesundheitskurse
- Kooperation mit Fitness-Studio
- Vorsorgeleistungen an Kurorten: Zuschuss zu den übrigen Kosten
Zuschuss zu einem Gesundheitskurs in Höhe von bis zu 50 Euro im Jahr möglich. Die IKK bezuschusst auch Gesundheitsreisen.
Das Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse
Das Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse hat es in sich. Folgende Leistungen müssen dazu erbracht werden:
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder
- Leistungen für Schutzimpfungen
Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre
Option1:
- Zuschuss für maximal zwei professionelle Zahnreinigungen von bis zu insgesamt 150 Euro oder
- Zuschuss zu den Beiträgen einer der nachfolgend aufgeführten privaten Zusatzversicherungen von bis zu 150 Euro
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dread Disease
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- oder einen Zuschuss für von Hebammen durchgeführte oder veranlasste Geburtsvorbereitungskurse für Männer von bis zu 150 Euro
- oder einen Zuschuss für Babyschwimmen von bis zu 150 Euro
- oder einen Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von bis zu 150 Euro
Option2:
- oder einen Zuschuss zu den Beiträgen einer Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär oder Zahnzusatzversicherung von bis zu 300 Euro
Option3:
- oder einen Zuschuss für technische Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung digitaler Inhalte mit Gesundheitsbezug (bspw. Wearables wie Smartwatch oder Fitnesstracker) von bis zu 300 Euro (im Abstand von drei Jahren, sofern keine anderen Boni in Anspruch genommen werden oder wurden).
Option4:
- oder einen Zuschuss zu den Kosten einer der selbst beschafften Leistungen folgender Kategorien von bis zu 500 Euro:
- Gestaltung einer aktiven Freizeit mit Anwendungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
- Webbasierte Angebote zur Gesunderhaltung in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung
- Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit oder des Risikos von Dread Disease
- Qualitätsgesicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit einer mindestens tendenziell positiven Bewertung vom IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de).
Die Wahltarife bei der IKK - Die Innovationskasse
Die IKK - Die Innovationskasse bietet einen Wahltarif an, der sich an Selbstständige wendet. Diese haben die Möglichkeit, mit dem KG 15 die Zahlung eines Krankentagegeldes vom 15. bis zum 42. Tag abzusichern.
Zudem haben chronisch Kranke die Möglichkeit, am Wahltarif "Aktiv plus" teilzunehmen – kostenlos. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konzept, um eine optimale Behandlung sicherzustellen (Disease Management Programm, kurz DMP). Ärzte und Therapeuten arbeiten hier besonders eng zusammen.
Der einzigartige Zahnersatztarif bei Ihrer Innovationskasse
Mit dem neuartigen IK-Selbstbehalttarif, den es bisher noch nicht im gesetzlichen Krankenkassenbereich gibt, profitieren Sie von einer jährlichen Prämie von garantiert 300 Euro.* Diese wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie im Falle der Versorgung mit Zahnersatz eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro tragen. Gestalten Sie so Ihren Krankenversicherungsschutz individuell und sparen damit bares Geld
Was ist der IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz?
Mit der Wahl zum IK-Selbstbehalttarif beteiligen Sie sich an dem gesetzlichen Kassenanteil bei Zahnersatz in Höhe von maximal 1.000 Euro jährlich. Im Gegenzug erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 300 Euro pro Jahr – garantiert und ausgezahlt jeweils zu Beginn des Tarifjahres auf Ihr Konto.
Als Zahnersatz gelten die nach den jeweiligen Kapiteln abgerechneten Leistungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA, Teil 5) und ggfs. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Abschnitt F) wie zum Beispiel:
- Kronen, Brücken
Wer kann teilnehmen?
Den IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz kann wählen, wer
- als Mitglied bei der Innovationskasse versichert ist und
- seine Beiträge selbst trägt.
Für welchen Zeitraum gilt der IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz?
Mit Ihrer Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz nehmen Sie am 1. des auf den Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung folgenden Kalendermonats verbindlich teil. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mit der Wahl des IK-Selbstbehalttarifs bei Zahnersatz binden Sie sich zudem für 3 Jahre an diesen Selbstbehalt-Tarif sowie an die Mitgliedschaft bei der Innovationskasse. Alle anderen gesetzlichen Leistungen bleiben bei der Teilnahme beim Zahnersatztarif unberührt. Sie genießen damit weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz bei der Innovationskasse.
Die Teilnahme am IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz endet automatisch mit Ablauf der Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Eine Teilnahme kann danach erneut erklärt werden, mit der dann auch eine erneute Mindestbindung beginnt.
Beispiel:
Eingang der Teilnahmeerklärung bei der Innovationskasse: 11.04.2024
Beginn IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz: 01.05.2024
Ende IK-Selbstbehalttarif bei Zahnersatz: 30.04.2027
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