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Leistungen und Tarife

AOK Rheinland/Hamburg

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Inhalt dieser Seite
  1. Allgemeine Informationen
  2. Beitragssätze
  3. Mehrleistungen
  4. Wahltarife
  5. Bonusprogramm

Allgemeine Informationen zur AOK Rheinland/Hamburg

Die AOK Rheinland/Hamburg ist mit über drei Millionen Versicherten die führende Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen und die zweitgrößte in Hamburg. Sie entstand 2006 aus dem Zusammenschluss der AOK Rheinland und der AOK Hamburg.

Die Ortskrankenkassen zeichnen sich durch ihr dichtes Netz an Geschäfts- und Servicestellen aus. Das gilt auch für die AOK Rheinland/Hamburg. Sie betreibt rund 75 Geschäftsstellen für ihre Mitglieder. Außerdem können sich die Versicherten per Service-Telefon, Website und App an die AOK Rheinland/Hamburg wenden.

Die Beitragssätze der AOK Rheinland/Hamburg

Die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei Arbeitnehmern richtet sich der Beitragssatz nach ihrem Bruttoeinkommen. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber.

Für die GKV wird zum einen der allgemeine Beitragssatz fällig, zum anderen verlangen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist für alle Krankenversicherungen gleich. Der Zusatzbeitrag variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und hängt vom jeweiligen Finanzierungsbedarf ab. Wer bei den Krankenkassenbeiträgen sparen möchte, sollte daher auf einen niedrigeren Zusatzbeitrag achten.

  • Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent.
  • Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent. Dieser Beitragssatz gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld.
  • Der Zusatzbeitrag der AOK Hamburg/Rheinland beträgt 2,2 Prozent.

Vergleichen Sie jetzt die Leistungen und Beiträge der AOK Rheinland/Hamburg und finden Sie die optimale Krankenversicherung:

zum Vergleich

AOK Rheinland/Hamburg nur regional

Wer sich bei der AOK Rheinland/Hamburg versichern möchte, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz im Rheinland oder in Hamburg
  • Hamburg oder Rheinland als Arbeits- oder Studienort
  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert
  • Letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Rheinland/Hamburg

Mehrleistungen der AOK Rheinland/Hamburg

Mehrleistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Sie werden von den Krankenkassen auf freiwilliger Basis angeboten. Diese Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und umfassen oft Leistungen im Bereich der Prävention, Gesundheitsförderung und individuellen Versorgung. Wer also nach einer neuen Krankenkasse sucht, sollte nicht nur die Zusatzbeiträge vergleichen, sondern auch die freiwilligen Leistungen.

Zahnbehandlung

Junge Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg (im Alter zwischen16 und 25 Jahren) erhalten eine jährliche kostenfreie Zahnreinigung bei der Zahnklinik Düsseldorf oder 35 Euro Erstattung, wenn die Zahnreinigung bei einem anderen Zahnarzt durchgeführt wird. Wer innerhalb der genannten Altersspanne mindestens einmal die Leistung in Anspruch genommen hat, erhält die Leistung auch später.

Außerdem bietet die AOK Rheinland/Hamburg mit einem Kooperationspartner eine Zahnzusatzversicherung an.

Naturheilverfahren/Alternative Medizin

Mit dem Bonusprogramm AOK-Vital+ erhalten Versicherte Zuschüsse zu Leistungen der Alternativen Medizin, zum Beispiel Ayurveda-Therapien, Lichttherapie oder Osteopathie.

Reisemedizin

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für notwendige Reiseschutzimpfungen gemäß STIKO-Empfehlungen. Die Impfungen müssen von einem Vertragsarzt oder einem Reisemedizinischen Zentrum durchgeführt werden. Zu diesen Impfungen gehören:

  • Cholera
  • gegebenenfalls Gelbfieber
  • Hepatitis A und Hepatitis B (Einzel- sowie Kombinationsimpfung)
  • Typhus (Einzel- sowie Kombinationsimpfung mit Hepatitis A)
  • Japanische Enzephalitis
  • Tollwut
  • FSME
  • Meningokokken (ACW135Y)

Präventionskurse /-angebote

Versicherte können einmal im Jahr kostenlos an einem Fitnesskurs aus dem Programm "AOK – Aktiv und Entspannt" teilnehmen. Zu diesem Programm gehören Kurse wie Rückenfit, Functional Training oder Yoga. Zusätzlich erhalten die AOK-Mitglieder einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Jahr für einen weiteren Gesundheitskurs aus den Bereichen Fitness, Suchtmittel, Ernährung oder Stressmanagement.

Vorsorgeangebote

Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg haben die Möglichkeit, alle zwei Jahre eine Früherkennung von Hautkrebs zu erhalten, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Hautkrebs-Vorsorge ist bei allen zugelassenen Haus- oder Hautärzten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg möglich.

Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg

Die AOK bietet den Wahltarif Krankengeld und den Tarif AOK-Bonus-Plus an.

  • Der Krankengeld-Wahltarif bietet zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Er richtet sich an Selbstständige und Freiberufler. Anspruch auf Krankengeld besteht erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit diesem Wahltarif erhalten die Teilnehmenden bereits vorher Krankengeld.
  • Wahltarif Bonus: Teilnehmende erhalten Anfang des Jahres einen Grundbonus. Nehmen die Versicherten im Laufe des Jahres gewisse Leistungen in Anspruch, wie ein Krankenhausaufenthalt oder die Rezeptausstellung bei einem Arzt, müssen sie Selbstbehalte bezahlen. Die Teilnehmenden erhalten aber auch zusätzliche Boni, beispielsweise für Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, Selbstbehalte und Boni miteinander verrechnet. Wer drei Jahre lang keine Leistungen mit Selbstbehalt in Anspruch nimmt, erhält sogar einen Zusatzbonus.

Bonusprogramm

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet zwei Bonusprogramme an: AOK-Fit+ und AOK-Vital+. Die Teilnahme an beiden Programmen gleichzeitig ist ausgeschlossen.

  • AOK-Fit+: Die Teilnahme verwalten die Mitglieder über die Bonus-App selbst. Punkte sammeln können die Teilnehmenden mit Vorsorge-Maßnahmen wie Krebsvorsorge, Schutzimpfungen oder ein Gesundheits-Check-up. Es wird aber auch Fitness belohnt, zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessclub. Die Bonuspunkte werden als Geldprämien ausbezahlt.
  • AOK-Vital+: Auch hier sammeln die Teilnehmenden Punkte durch gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Bonus-Punkte werden jedoch nicht in bar ausbezahlt, sondern als Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen. Dazu zählen Behandlungen der Alternativmedizin, Untersuchungen zur Früherkennung, Mittel der Empfängnisverhütung, Professionelle Zahnreinigung oder eine sportärztliche Untersuchung.
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