Zinshopping
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen suchen Kleinanleger nach Wegen, um ihre Zinsgewinne zu erhöhen. Beim Zinshopping „hüpft“ der Sparer von Konto zu Konto, von Bank zu Bank, immer zum besten Angebot. Und das ergibt durchaus Sinn: Denn gerade beim Tagesgeld ist Abwarten nicht die beste Strategie, ist doch das Produkt so gestrickt, dass sich Zinsen jederzeit ändern können. Wer heute ein hervorragendes Angebot offeriert, ist unter Umständen in wenigen Wochen nur noch mittelmäßig. Für Sparer lohnt es sich deshalb, regelmäßig die Tagesgeld-Konditionen zu vergleichen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln.
- Zinshopping: Attraktiv durch Neukundenangebote
- Bequemlichkeit ist beim Zinshopping nicht gefragt
- Kündigung und Freistellungsauftrag nicht vergessen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Einen umfassenden Vergleich tagesaktueller Angebote finden Anleger schnell im Tagesgeldrechner von Verivox.
- Detaillierte Informationen zu Aktionszinsen und Boni finden Sie in der Übersicht aktueller Neukunden-Angebote.
- Wer den Anbieter wechseln will, sollte nicht vergessen, das alte Tagesgeldkonto samt Freistellungsauftrag zu kündigen und einen neuen Freistellungsauftrag einzureichen.
Zinshopping: Attraktiv durch Neukundenangebote
Insbesondere bei Tagesgeldkonten ist Zinshopping auch durch sogenannte Neukundenangebote attraktiv. Das können beispielsweise Startguthaben oder Sonderzinsen sein. Aber auch Sachgeschenke, wie etwa ein Navigationsgerät fürs Auto oder eine Küchenmaschine, werden von Banken ausgelobt, um den Kundenstamm zu erweitern. Wer als Neukunde gilt, ist von Institut zu Institut unterschiedlich. In der Regel wird derjenige als Neukunde behandelt, der innerhalb der letzten zwölf Monate kein Kunde der Bank war.
Bequemlichkeit ist beim Zinshopping nicht gefragt
Ganz ohne Aufwand ist das Zinshopping jedoch nicht. Während die Marktbeobachtung über den Verivox-Tagesgeldvergleich unkompliziert und schnell vonstatten geht, ist der Kontowechsel ein wenig zeitintensiver. Zunächst müssen Anleger nach der Kontoeröffnung das Postident-Verfahren durchlaufen. In einer Filiale der Deutschen Post prüft ein Mitarbeiter dazu anhand des Personalausweises die Identität des Kunden. Eine alternative Möglichkeit zur Legitimationsprüfung bietet die Online-Identifizierung per Webcam. War die Prüfung – ob online oder mit PostIdent – erfolgreich, werden sämtliche Unterlagen an das Kreditinstitut weitergeleitet. Sobald die neue Bank die Kontoeröffnung bestätigt hat, muss der Sparer nur noch sein Erspartes vom Referenzkonto auf das Tagesgeldkonto transferieren.
Kündigung und Freistellungsauftrag nicht vergessen
Kunden sollten aber nicht vergessen, das alte Tagesgeldkonto zu kündigen. Die Kontoauflösung ist kostenfrei und bedarf keiner Frist. Nach sechs bis 12 Monaten gilt man bei einem Großteil der Banken wieder als Neukunde und kann erneut von attraktiven Startangeboten profitieren.
Der Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf und muss deshalb gesondert gekündigt werden. Mit dem „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ weisen Anleger das Kreditinstitut an, ihre Zinsgewinne vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Zinserträge bis zu 801 Euro pro Person bzw. 1602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare können steuerfrei einbehalten werden. Auch Kinder haben Anspruch auf einen Freibetrag von 801 Euro – wer ein Sparkonto für sein Kind eröffnet, kann also auch dafür einen Freistellungsauftrag einreichen.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Tagesgeldangebote vergleichen
-
Sparzinsen von rund 800 Banken im Vergleich
-
Bis zu 3,5 % Zinsen aufs Tagesgeld
-
Nur Angebote mit 100% Einlagensicherung