Verrechnungskonto
Ein Verrechnungskonto sorgt für den besseren Überblick in der Buchhaltung eines Unternehmens. Auch bei Festgeldanlagen und Depots kann ein Verrechnungskonto notwendig sein.
- Was ist ein Verrechnungskonto?
- Verrechnungskonto beim Depot
- Verrechnungskonto bei Festgeld
- Verrechnungskonto und Bilanz
- Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Verrechnungskonto ist ein Hilfskonto, das Geldbuchungen erfasst und verwaltet.
- Um mit Aktien zu handeln, ist ein Hilfskonto in Form eines Verrechnungskontos unerlässlich.
- Verrechnungskonten sind für die Buchhaltung wichtig, um Soll und Haben schnell erfassen zu können.
Was ist ein Verrechnungskonto?
Ein Verrechnungskonto ist kein Konto im herkömmlichen Sinn, sondern ein sogenanntes Hilfskonto. Es dient ausschließlich dazu, die Verbuchung von Geldbeträgen zu vereinfachen. Im Normalfall existiert ein Verrechnungskonto nur zusammen mit einem anderen Konto. Dort fungiert es im Hintergrund und dient allein buchungstechnischen Zwecken. Verrechnungskonten gleichen sich immer wieder aus. Ihre hauptsächliche Aufgabe besteht demnach darin, alle vorhandenen Zahlungsströme zu „verrechnen“ und nachvollziehbar zu machen.
Gerade für große Unternehmen mit einer Vielzahl an Gesellschaftern ist ein Verrechnungskonto von Vorteil. Sollte ein Mitarbeiter beispielsweise Zahlungen für das Unternehmen auslegen, etwa die Kosten für ein Geschäftsessen oder einen Mietwagen für die Dienstreise, kann er sich die Ausgaben dafür zurückholen. Im Verrechnungskonto zeigt ein Vermerk bei der Rückbuchung, an wen das Geld ging und für welchen Zweck. Andersherum können alle Beteiligten anhand des Verrechnungskontos genau nachvollziehen, ob, wann und für welche Zwecke jemand Gelder des Unternehmens für private Ausgaben verwendet hat. Dadurch ist es möglich, verdeckte und unrechtmäßige Auszahlungen problemlos als solche zu identifizieren.
Verrechnungskonto beim Depot
Wer in den Aktienhandel einsteigen möchte oder ein Depot eröffnet, kommt um ein Verrechnungskonto nicht herum. Denn nur damit ist es möglich, Wertpapiere anzukaufen und wieder zu verkaufen. Sämtliche Transaktionen sind im Verrechnungskonto detailliert aufgeführt.
Der Grund, weshalb man dafür nicht einfach das Girokonto verwenden kann, besteht darin, dass der Kontoinhaber eines Verrechnungskontos weder dazu befugt ist, Gelder vom Verrechnungskonto an andere Konten zu überweisen, noch von ihm abzuheben. Beim Anlegen des Verrechnungskontos gibt der Kontoinhaber ein ausgewähltes Referenzkonto an, auf das automatische Rücküberweisungen erfolgen, zum Beispiel beim Verkauf von Aktien.
Konto- und Depotinhaber sollten sich die genauen Konditionen ansehen, bevor sie ein Verrechnungskonto eröffnen, um sich über eventuelle Gebühren für die Kontoführung zu informieren. Wer sein Girokonto bei derselben Bank hat wie seine Depotanlage, benötigt manchmal kein separates Verrechnungskonto, da die Buchungsvorgänge bereits miteinander verknüpft sind.
Verrechnungskonto bei Festgeld
Ein Festgeldkonto ist eine Sparanlage, auf die der Kontoinhaber keinen dauerhaften Zugriff hat. Während der Dauer der Anlage kann er demnach nicht beliebig über das Geld verfügen, wie das etwa bei einem Tagesgeldkonto der Fall wäre. Ergo kann er auch keine Ein- und Auszahlungen tätigen – für sämtliche Transaktionen ist eine Instanz wie ein Verrechnungskonto zwischenzuschalten. Somit ist das Verrechnungskonto eine Art Mittelsmann zwischen dem Festgeldkonto als Geldanlage und dem Girokonto, von dem das angelegte Geld kommt und zu dem es auch wieder fließt.
Prinzipiell erfüllt ein Verrechnungskonto zwei Funktionen bei einem Festgeldkonto: Bei Vertragsbeginn wird das Anlagekapital auf das Konto gebucht, und am Ende der Anlagezeit wird das vorhandene Kapital mit Zinsen zurückgebucht.
Verrechnungskonto und Bilanz
Die Bilanz stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber. In der Buchführung wird in diesem Zusammenhang zwischen Soll und Haben unterschieden. Beide Begriffe sind wichtig für eine geregelte Kontoführung und bilden Gegenpole. Bei einem Girokonto zeigt der Kontoauszug an, ob das Konto im Soll oder im Haben ist. Das Soll befindet sich auf der linken Seite beziehungsweise im Minusbereich. Das Haben ist auf der rechten Seite im Plus. Ein Konto im Minus ist überzogen und besitzt einen Kontostand im Soll, ein Konto im Plus einen Kontostand im Haben.
In Bezug auf das Verrechnungskonto bedeutet das, dass immer dort, wo ein Haben-Konto ist, auch ein Soll-Konto in gleicher Höhe vorhanden sein muss. So ist sichergestellt, dass die sogenannte Soll-Haben-Gleichheit gegeben ist. Das spielt zum Beispiel beim Verrechnungskonto für die Umsatzsteuer eine Rolle. Es erfasst sowohl das Saldo des Vorsteuerkontos als auch das des Umsatzsteuerkontos. Damit kann die Buchhaltung feststellen, ob Zahlungen an die Finanzbehörde ausstehen (Saldo auf der Haben-Seite) oder ein Guthaben vorhanden ist (Saldo auf der Soll-Seite).
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für ein Verrechnungskonto?
In erster Linie kommen die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB) zur Anwendung. Sie verlangen, dass alle Buchungen, die etwas mit dem Vermögen beziehungsweise dem Erfolg der Firma zu tun haben, ohne Lücken zu dokumentieren sind. Verrechnungskonten helfen dem Kontoinhaber beziehungsweise der Buchhaltung dabei, die Buchführung nachzuvollziehen und mögliche Fehler zu vermeiden (siehe zum Beispiel Paragraf 146 Absatz 1 in der Abgabenordnung (AO) oder Paragraf 239 Absatz 2 im Handelsgesetzbuch (HGB)).
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