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Bei einem Tafelgeschäft tauschen Bank und Kunde Geld gegen eine bestimmte Ware am Bankschalter, im früheren Sprachgebrauch „an der Tafel“. Im Gegensatz zu sonstigen Bankgeschäften löst ein Tafelgeschäft keinen unmittelbaren Buchungsfall aus. Der Begriff Tafelgeschäft spielte bis zur Einführung der Quellen- respektive Abgeltungssteuer eine größere Rolle als heute.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Tafelgeschäfte sind möglich?
  2. Tafelgeschäfte bei Reisen
  3. Tafelgeschäft bei Wertpapieren
  4. Tafelgeschäfte bei Edelmetallen
  5. Die Anonymität bei Tafelgeschäften
  6. Vor- und Nachteile
  7. Verwandte Themen
  8. Depot-Vergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Tafelgeschäfte bezeichnen einen Tausch von Waren gegen Bargeld am Bankschalter.
  • Heute finden Tafelgeschäfte am häufigsten beim Kauf von Münzen und Barren aus Edelmetall statt.
  • Eine völlige Anonymität ist aufgrund von Meldepflichten seitens der Banken aufgehoben.

Welche Tafelgeschäfte sind möglich?

Sowohl Änderungen im Steuerrecht als auch im täglichen Leben haben Tafelgeschäfte in den Hintergrund gedrängt. Dieser Sachverhalt wird mit einem Blick auf die bei einem Tafelgeschäft handelbaren Werte deutlich:

  • Sorten (Bargeld in einer anderen Währung)
  • Reiseschecks
  • Wertpapiere
  • Edelmetalle

Tafelgeschäfte bei Reisen

Vor der Einführung des Euros gingen viele Urlauber vor dem Urlaub zur Bank und wechselten D-Mark in die Währung ihres Urlaubslandes. Es erfolgte ein Bargeldtausch D-Mark gegen Währung. Mit Einführung der Eurozone wurde dieser Vorgang für die populärsten Urlaubsländer hinfällig. Aber auch bei Reisen in Staaten außerhalb der Eurozone veränderte sich das Verhalten der Verbraucher.

Der Wechsel in Fremdwährung ist theoretisch immer noch möglich, um die Kosten bei Barabhebungen im Ausland zu vermeiden. Die steigende Zahl an Kreditkarten, die weltweit kostenlosen Bargeldbezug an Geldautomaten ermöglichen, machen den Sortentausch inzwischen ebenfalls überflüssig. Die meisten Bankfilialen halten kaum noch Sorten vor, und wenn, dann nur in US-Dollar oder Schweizer Franken. Üblicherweise muss der Bankkunde Fremdwährung vorbestellen. Das gilt auch für kleinere Summen.

Reiseschecks haben mit der steigenden Popularität von Kreditkarten ebenfalls stark an Bedeutung verloren. Reiseschecks wurden bar bei der hiesigen Filiale bezahlt und bei einer ausländischen Bank dann am Schalter in Bargeld „zurückgetauscht“. Bankkunden nutzen heute aber andere Wege: Geldautomaten mit dem Logo von MasterCard oder Visa finden sich in allen Ländern dieser Welt. Weshalb also noch den Preisaufschlag bei einem Reisescheck bezahlen?

Tafelgeschäft bei Wertpapieren

Die Abgeltungssteuer gibt es vergleichsweise noch nicht lange. Viele Jahre wurden Zinserträge und Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. In den siebziger und frühen achtziger Jahren des letzten Jahrtausends war es gar nicht unüblich, dass sich Sparer Wertpapiere anonym gegen Bargeld als effektive Stücke am Bankschalter aushändigen ließen. Sie legten diese ins Bankschließfach oder verwahrten sie zu Hause.

Festverzinsliche Wertpapiere in Form effektiver Stücke bestehen aus dem Mantelbogen, der den Wert der Anleihe beziffert, und den Coupons, den Zinsabschnitten. Kam der Zinstermin, schnitt der Anleger den entsprechenden Coupon vom Couponbogen ab. Damit ging er zu einer beliebigen Bank und ließ sich im Tausch gegen den Coupon die Zinsen in bar auszahlen. Der Fiskus ging leer aus.

Mit der Einführung von Quellensteuer, später der Abgeltungssteuer, macht dieses Vorgehen keinen Sinn mehr. Gleich, ob namentlich bekannt oder anonym, die auszahlende Bank behält die Abgeltungssteuer ein.

Bei Wertpapieren kann allerdings im Fall von Tafelgeschäften noch eine andere Motivation eine Rolle spielen. Besonders ausgefallene Wertpapiere stellen für den einen oder anderen ein attraktives Geschenk dar. Mit der persönlichen Verwahrung der Papiere entzieht sie der Bankkunde darüber hinaus dem Zugriff der Bank im Rahmen des Pfandrechts, wenn er der Bank gegenüber Verbindlichkeiten hat.

Tafelgeschäfte bei Edelmetallen

Dass bei Edelmetallen Tafelgeschäfte stattfinden, hat weniger mit der Vermeidung von Steuerzahlungen zu tun. Wer Gold in physischer Form erwerben möchte, entscheidet sich in der Regel für Münzen oder Barren. Diese Form des Tafelgeschäftes dürfte heute am häufigsten vorkommen.

Die Anonymität bei Tafelgeschäften

Losgelöst von der Motivation spielte die Anonymität bei Tafelgeschäften eine Rolle. Diese hat der Gesetzgeber allerdings eingeschränkt. Die Daten des Kunden müssen bei Bargeldverkehr bei Wertpapiergeschäften mit einem Volumen von mehr als 15.000 Euro (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG)) und bei Edelmetallgeschäften von mehr als 10.000 Euro (§ 10 Abs. 3 Nr. 6 Geldwäschegesetz) erfasst werden. Dies ist auch der Fall, wenn letztendlich ein Konto verwendet wird, um im Vorfeld Geld abzuheben oder bei Verkauf den Erlös einzuzahlen.

Im Fall von Sorten liegt die Schwelle bei 2.500 Euro, wenn es sich um eine reine Barabwicklung handelt und bei 15.000 Euro bei Einschaltung eines Kontos.

Vorteile bei Tafelgeschäften

Vom früheren steuerlichen Aspekt abgesehen bieten Tafelgeschäfte den Vorteil, dass konkrete Werte verschenkt werden können. Die Bank hat im Zweifelsfall bei Wertpapieren keine Möglichkeit, das Pfandrecht auszuüben.

Wenn der Bankkunde zudem die genannten Höchstgrenzen bei den Bartransaktionen nicht überschreitet, bleibt das Tafelgeschäft anonym.

Nachteile bei Tafelgeschäften

Der Erwerber von Wertpapieren und Edelmetallen muss sich selbst um eine sichere Verwahrung kümmern. Darüber hinaus liegt es bei ihm, die Zinscoupons einer Anleihe bei der Bank einzulösen.

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