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Der Begriff Stückzinsen taucht im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines festverzinslichen Wertpapiers zwischen zwei Zinszahlungsterminen auf. Wer ein festverzinsliches Wertpapier kauft, hat Anspruch auf den im Zusammenhang mit dem Papier festgesetzten Zinssatz, solange sich die Anlage im Besitz des Käufers befindet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Stückzinsen?
  3. Die Berechnung der Stückzinsen
  4. Die Kursnotierung der Anleihe an der Börse
  5. Die Besteuerung von Stückzinsen
  6. Was sind negative Stückzinsen?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Stückzinsen bilden den Betrag, den der Verkäufer eines Wertpapiers für den Zeitraum vom letzten Zinstermin bis zum Veräußerungszeitpunkt erhält.
  • Der Verkäufer beziehungsweise Veräußerer der Schuldverschreibung ist laut deutschem Steuerrecht dazu verpflichtet, die Stückzinsen zu versteuern. Ebenso muss der Käufer seinen Zinsanteil versteuern.

Was sind Stückzinsen?

Der Begriff „Stückzinsen“ ist in Verbindung mit Anleihen, Rentenpapieren, Pfandbriefen, Obligationen oder anderen Wertpapieren gebräuchlich, die sich zum Kauf beziehungsweise Verkauf eignen. Die Zinszahlungstermine von Stückzinsen sind in der Regel auf einmal jährlich angesetzt. Nicht jeder Anleger erwirbt eine Anleihe im Rahmen der Emission und nicht jeder Anleger hält die Anleihe bis zum Rückzahlungszeitpunkt im Depot. Der Verkäufer hat daher einen Anspruch auf Kompensation der Zinsen für den Zeitraum zwischen den Zahlungsterminen, für den er das Papier im Depot hielt. Der Käufer erhält bei der folgenden Zinszahlung den Ertrag für das gesamte zurückliegende Zinsjahr.

Die Berechnung der Stückzinsen

Ein Anleger verkauft eine Anleihe für 10.000 Euro mit einem Zinssatz von drei Prozent 90 Tage nach der letzten Zinszahlung. Daraus ergibt sich, dass ihm für diese 90 Tage Zinsen zustehen, welche der Käufer an ihn entrichten muss. Für die Ermittlung greift die einfache Zinsformel, welche für ein Jahr 360 Tage zugrunde legt. Für ein Jahr erhält der Anleger 300 Euro an Zinsen, die sich durch einen einfachen Dreisatz ermitteln lassen: Nennwert der Anleihe x Zinssatz / 100, also 10.000 Euro x 3,0 Prozent / 100 = 300 Euro.

Dem Verkäufer stehen nun anteilig Zinsen für 90 Tage zu. Daraus ergibt sich Folgendes: (300 Euro / 360 Tage (gesamtes Jahr)) x* 90 Tage (anteilig) = 75 Euro, die der Käufer des Papiers an den Verkäufer zu entrichten hat.

Formel für die Berechnung der Stückzinsen

Alternativ lassen sich die Stückzinsen auch zusammengefasst mit einer Formel (ohne Zwischenschritt) berechnen:

  • Stückzinsen = Nennwert der Anleihe x Zinssatz x Zinstage / (360 x 100)

Für die Berechnung der Zinsen ergibt sich daraus gemäß der Formel: 10.000 Euro x 3,0 Prozent x 90 Tage / (360 x 100) = 75 Euro.

Die Kursnotierung der Anleihe an der Börse

In Bezug auf die Stückzinsen existieren zwei Methoden der Kursnotierung für festverzinsliche Wertpapiere:

  • Cum Coupon: Der Wert der aufgelaufenen Zinsen ist im Börsenkurs berücksichtigt.
  • Ex Coupon: Der Kurswert wird „netto“ ohne den Anteil der Zinsen im Kurswert des Papiers angegeben. Diese Variante vermeidet Kursveränderungen, welche lediglich aus dem Anteil der Stückzinsen heraus resultieren.

Die Besteuerung von Stückzinsen

Die Besteuerung von Stückzinsen erfolgt über den Stückzinstopf. Unter diesem Begriff versteht man eine buchhalterische Größe im Rahmen der sogenannten Steuertöpfe. Diese Steuertöpfe führt eine Bank für jedes Depot ihrer Kunden und verrechnet hier die jeweiligen Gewinne und Verluste, um am Ende des Jahres die anfallende Abgeltungssteuer korrekt zu ermitteln. Im Stückzinstopf werden erhaltene und gezahlte Stückzinsen saldiert.

Da die Zinsen eines Wertpapiers als „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ gelten, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Wertpapiers verpflichtet, Steuern für die (anteilig) erhaltenen Zinsen zu zahlen. Stückzinsen unterliegen gemäß deutschem Steuerrecht der Abgeltungssteuer.

Der Käufer ist dazu berechtigt, die Höhe der an den Verkäufer abgegebenen Stückzinsen vom gesamten Zinsertrag abzuziehen. Er versteuert demnach ausschließlich die auf seine Besitzzeit des Wertpapiers entfallenen Zinserträge. Die an den Verkäufer gezahlten Stückzinsen reduzieren die Einnahmen aus dem Kapitalvermögen.

Was sind negative Stückzinsen?

Für den Käufer eines Wertpapiers gehören die an den Verkäufer zu entrichtenden Stückzinsen nicht zu den Anschaffungskosten der erworbenen Kapitalanlage. Für ihn sind die Stückzinsen sogenannte negative Einnahmen. Beim Kauf eines festverzinslichen Wertpapiers werden Stückzinsen deshalb als Verlust verbucht, da sie den Gesamtgewinn des Wertpapiers mindern.

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