Stille Beteiligung
Die stille Beteiligung bzw. stille Einlage ist eine Beteiligung an einem Unternehmen, bei der der Investor nach außen hin nicht in Erscheinung tritt (es sei denn, es handelt sich um eine Aktiengesellschaft). Das heißt, es sind keine Eintragungen ins Handelsregister oder Ähnliches nötig. Dabei ist der Gesellschafter typischerweise nicht am Vermögen des Unternehmens beteiligt, wohl aber am Gewinn.
- Typische und atypische stille Einlage
- Warum eine stille Beteiligung?
- Die Risiken einer stillen Einlage
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer stillen Beteiligung stellt der Investor einem Unternehmen Geldmittel oder auch andere Dienste zur Verfügung und profitiert dafür von Gewinnen.
- Dafür hat der Unternehmer selbst Handlungsfreiheit und muss Vorhaben nicht mit dem Gesellschafter abstimmen.
- Bei einer atypischen stillen Einlage hat der Geldgeber mehr Rechte, aber auch größere Risiken als bei einer typischen.
Typische und atypische stille Einlage
Dass der Erbringer einer stillen Einlage am Gewinn eines Unternehmens beteiligt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Frei vereinbart werden kann in der typischen stillen Einlage auch, ob sich ein eventueller Verlust auf den stillen Gesellschafter auswirkt.
Im Gegensatz dazu gibt es die atypische stille Beteiligung, bei der der Geldgeber sowohl am Verlust beteiligt wird als auch am Vermögen der Gesellschaft. Er hat als Mitunternehmer mehr Rechte, aber auch größere Risiken, denn er haftet für Verluste auch über den Betrag hinaus, den er selber eingebracht hat. Innerhalb der beiden Grundausprägungen der stillen Einlage können die Verträge recht unterschiedlich gestaltet sein.
Warum eine stille Beteiligung?
Die Form der stillen Einlage dient oft dazu, das Eigenkapital eines Unternehmens zu erhöhen, ohne dass man Unternehmensanteile veräußern müsste. Gerade bei Start-Ups ist die stille Einlage beliebt, um an Kapital zu kommen. Aber auch andere Unternehmen nutzen die Finanzspritze, bei der der Geldgeber im Hintergrund bleibt.
Für den Investor selber ergibt sich mit einer typischen stillen Beteiligung die Chance auf Gewinn, das Anlegergeld kann beispielsweise in Immobilien oder Wertpapiere investiert werden. Bei einer typischen stillen Einlage kann der Gesellschafter dabei maximal für sein eingesetztes Kapital haftbar gemacht werden, bei einer Insolvenz wird er als Gläubiger behandelt.
Die Risiken einer stillen Einlage
Die stille Einlage kann auch Nachteile und Risiken mit sich bringen. Vor allem Verbraucher, die nicht wissen, auf was sie sich einlassen, können in einer atypischen stillen Beteiligung landen und Mitunternehmer werden, ohne dies überhaupt mitzubekommen. Ein weiteres Risiko ist die lange Laufzeit, wobei eine Kündigung oft nur mit großen finanziellen Verlusten möglich ist. Gerade bei einer stillen Einlage, die einen zum Mitunternehmer macht, sollte man sich der Rechte und Pflichten bewusst sein und wissen, an welchem Unternehmen man sich überhaupt beteiligt. Ein Blick sollte auch den Kosten gelten, denn neben der Einlage können auch Gebühren anfallen.
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