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Für einen Anleger, gleich, in welchem Segment er sein Geld investiert, zählt am Ende die Rendite. Diese ist nicht, oder nur selten, mit der Verzinsung identisch. Abhängig von der jeweiligen Kapitalanlage beeinflussen die unterschiedlichsten Faktoren die Rendite des Investments. Kurz gesagt ermittelt sich die Rendite aus dem Zinssatz in Relation zum eingesetzten Kapital, gekürzt um die Kosten, verlängert um sonstige Erträge.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Ermittlung der Rendite
  3. Bei Spareinlagen
  4. Bei festverzinslichen Wertpapieren
  5. Bei Aktien
  6. Bei Investmentfonds
  7. Die Mietrendite
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Ermittlung der Rendite gelten bei einem Sparbuch andere Grundlagen, als für die Ermittlung der Rendite bei einer Eigentumswohnung.
  • Festverzinsliche Wertpapiere werden zu einem Kurswert notiert. Der Zinssatz bezieht sich auf den Nominalkurs von 100 Prozent.
  • Käufer einer Eigentumswohnung stehen vor einer etwas komplexeren Aufgabe, wenn sie die Rendite ihres Anlageobjektes ermitteln möchten.

Die Ermittlung der Rendite

Für die Ermittlung der Rendite gelten bei einem Sparbuch andere Grundlagen, als für die Ermittlung der Rendite bei einer Eigentumswohnung. Grundsätzlich muss noch zwischen Brutto- und Nettorendite unterschieden werden.

Die Ermittlung der Rendite bei Spareinlagen

Für Sparbücher und Festgelder gilt, dass der Zinssatz der Bruttorendite entspricht. Diese muss noch um die Abgeltungssteuer gekürzt werden, um die Nettorendite zu ermitteln. Bei Tagesgeldern steigt die Bruttorendite gegenüber dem Zinssatz, wenn die Bank die Neueröffnung eines Kontos mit einer Bareinlage honoriert. Für alle drei Anlageformen gilt, dass außer der Abgeltungssteuer keine weiteren Kosten die Rendite beeinflussen.

Die Ermittlung der Rendite bei festverzinslichen Wertpapieren

Festverzinsliche Wertpapiere werden zu einem Kurswert notiert. Der Zinssatz bezieht sich auf den Nominalkurs von 100 Prozent. Zahlt ein Anleger einen höheren Kurs als 100 Prozent, mindert sich die Rendite des Papiers, da er den Zinssatz in Relation zum Kaufpreis sehen muss. Erwirbt er eine Anleihe unter 100 Prozent, steigert dies automatisch die Bruttorendite. Diese muss aber auf das Jahr gesehen noch um die Kosten für die Depotverwaltung und die Courtagen für den Wertpapierkauf sowie die Abgeltungssteuer bereinigt werden, um die tatsächliche Nettorendite zu ermitteln.

Die Renditeermittlung bei Aktien

Für die Ermittlung der Rendite bei Aktien stehen zwei Ansätze zur Verfügung. Zum einen die Rendite, die mit einem Spekulationsgeschäft erzielt wurde, zum anderen die Rendite, die aus der Dividendenzahlung heraus resultiert. Verkauft ein Anleger eine Aktie mit einem Gewinn von 20 Prozent nach sechs Wochen, beträgt die Bruttorendite 20 Prozent. Erwirbt ein Anleger eine Aktie für 50 Euro und belässt diese im Depot, erhält aber jährlich eine Rendite von 2,50 Euro, so beträgt seine Dividendenrendite fünf Prozent. In beiden Fällen muss aber die Rendite um die Transaktionskosten, die anteiligen Depotverwaltungsgebühren und die Abgeltungssteuer bereinigt werden, um am Ende des Jahres die tatsächliche Nettorendite zu ermitteln.

Die Ermittlung der Rendite bei Investmentfonds

Um die Renditen bei Investmentfonds vergleichbar zu machen, hat der Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften (BDI) eine einheitliche Vorgehensweise entwickelt. Diese berücksichtigt alle mit dem Fondsmanagement in Zusammenhang stehenden Kosten. Dabei kommt es individuell jedoch zu Abweichungen. Fonds sind mit einem Ausgabeaufschlag belastet. Nicht jede Bank berechnet diesen jedoch in voller Höhe, einige Institute verzichten zur Gänze darauf. Die Renditeermittlung bei Fonds sowohl zur Brutto- als auch zur Nettorendite erfolgt analog zu Aktien und Rentenpapieren, berücksichtigt aber noch den Ausgabeaufschlag.

Die Mietrendite

Käufer einer Eigentumswohnung stehen vor einer etwas komplexeren Aufgabe, wenn sie die Rendite ihres Anlageobjektes ermitteln möchten. Die Miete in Relation zum Kaufpreis ist ein erster Anhaltspunkt. Die Bereinigung setzt allerdings noch weitere Faktoren voraus. Zum einen spielen die Finanzierungszinsen eine Rolle, zum anderen die nicht-umlagefähigen Nebenkosten, die von der Miete abgezogen werden müssen. Als Zurechnung zum buchhalterischen Ertrag zählen die Steuervorteile. Zum einen mindern die Zinsen die steuerpflichtigen Mieterträge, zum anderen kann die Abschreibung auf das Objekt steuermindernd angesetzt werden. Gerade die steuerliche Betrachtung lässt keine pauschale Aussage über die Rendite einer Immobilie zu, da diese sehr individuell ausgeprägt ist. Als erste Kalkulationsgrundlage in Bezug auf die Rentierlichkeit einer Immobilie gibt jedoch die Miete, bereinigt um die nicht-umlagefähigen Nebenkosten, einen ersten Anhaltspunkt.

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