Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Quellensteuern werden direkt dort fällig, wo Erträge anfallen. In der Regel werden sie automatisch abgeführt. Der Staat bietet aber die Möglichkeit der Freistellung für bis zu 801 Euro pro Person, die Anleger mit einem Freistellungsauftrag nutzen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer führt die Quellensteuer ab?
  3. Wozu dient die Quellensteuer?
  4. Quellensteuer als Vorauszahlung
  5. Beispiele für Quellensteuern in Deutschland
  6. Quellensteuer als Abgeltungssteuer
  7. Den Freistellungsauftrag nutzen
  8. Ausländische Quellensteuer
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Festgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Name Quellensteuer rührt aus dem Umstand, dass die steuerpflichtigen Erträge direkt bei ihrer Entstehung an den Staat abgeführt werden. Die steuerliche Abgabe wird unmittelbar an der Quelle geltend gemacht, aus welcher die Einkünfte fließen.
  • Die gebräuchlichsten Arten Quellensteuer in Deutschland sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Aufsichtsratsteuer und die Bauabzugsteuer.
  • Die Quellensteuer kann entweder als Vorauszahlung oder als Abgeltungssteuer konzipiert sein.

Wer führt die Quellensteuer ab?

Die steuerliche Abgabe wird dort erhoben, wo die Einkünfte anfallen. Bei Zins- und Dividendenerträgen zieht das Kreditinstitut die Quellsteuer ab, bevor die Gutschrift auf dem Konto erfolgt. Die Lohnsteuer transferiert der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt. Das trifft auch auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zu

Wozu dient die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist ein Instrument, um Steuereinnahmen des Staates sicherzustellen. Das direkte Geltendmachen an der Quelle verhindert Verschleierung. Der unmittelbare Zugriff sichert auch die Liquidität des Schuldners. Nicht zuletzt entlastet die Quellensteuer die Verwaltungsarbeit der Finanzbehörden.

Quellensteuer als Vorauszahlung

Bei Gewinnen aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit, bei Miet- und Pachteinkünften, Renteneinkünften und Gewinnen der Land- und Forstwirtschaft muss der Steuerpflichtige direkt Zahlungen ans Finanzamt leisten. Hierzu setzt die Behörde im Regelfall vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag fest. Auch die Kirchensteuer kann das beinhalten. Zu den Vorauszahlungen gehören auch jene Zahlungen, die durch Umsatzsteuer-Voranmeldungen fällig werden. Mit dem endgültigen Jahressteuerbescheid werden diese verrechnet.

Beispiele für Quellensteuern in Deutschland


Folgende Quellensteuern sind in Deutschland am gebräuchlichsten:

Lohnsteuer

Auf Einkünfte nichtselbständiger Arbeit wird die Lohnsteuer erhoben. Sie ist eine Form der Einkommensteuer. Obwohl der Arbeitnehmer der Schuldner ist, berechnet diese Steuer der Arbeitgeber und führt Beträge in entsprechender Höhe direkt ans Finanzamt ab. Dabei haftet er für die Lohnsteuerzahlung, bei Nichtzahlung kann er in Anspruch genommen werden.

Kapitalsteuer

In Form von Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgt die Kapitalsteuer. Sie wird beim Begünstigten von den Kapitalerträgen erhoben. Oder die auszahlende Einrichtung wie eine Bank behält den Steuerbetrag ein und überweist diesen an das Finanzamt.

Aufsichtsratsteuer

Steuern, die aufgrund von der Vergütung aus dem Wirken als Mitglied eines Aufsichtsrats erhoben werden, heißen entsprechend Aufsichtsratsteuer. Sie ist eine Sonderform der Einkommensteuer.

Bauabzugsteuer

Der Steuerabzug bei Bauleistungen wird auch Bauabzugsteuer genannt. Diese Form der Einkommen- respektive Körperschaftssteuer soll seit 2001 illegale Beschäftigung im Baugewerbe einschränken. Für im Inland erbrachte Bauleistungen haben die vom Gesetz betroffen Bauunternehmen einen Steuerabzug einzubehalten. Dieser wird an das Finanzamt abgeführt, das für die Einkommensbesteuerung des Leistenden zuständig ist.

Quellensteuer als Abgeltungssteuer

Die Ausgestaltung der Quellensteuer als Abgeltungsteuer dient der Vereinfachung für die Behörden. Die Abgeltungssteuer wird nach Einbehalt direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie tritt am häufigsten als Kapitalertragssteuer auf. Dabei handelt es sich um eine vom persönlichen Steuersatz unabhängige, einheitliche Steuer. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich eventueller Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Abführung nehmen die Institute vor, welche die entsprechende Kapitalanlage verwalten.

Den Freistellungsauftrag nutzen

Bei der Kapitalsteuer kann der Steuerschuldner Freibeträge für seine Erträge aus einer Kapitalanlage geltend machen. Denn der Gesetzgeber gewährt ihm auf einen Grundstock der Erlöse steuerfreie Auszahlung. Um von diesem Sparerfreibetrag oder Steuerfreibetrag zu profitieren, muss der Schuldner Freistellungsaufträge bei allen Kreditinstituten einreichen, bei welchen er Kapitalerträge erwartet. Die Freistellung gilt für alle Kapitalerträge bei dem Institut, sie kann nicht auf bestimmte Konten oder Portfolios beschränkt werden. In der Regel gilt der einmal erteilte Freistellungsauftrag solange, bis er widerrufen wird.

Der Freistellungsauftrag beläuft sich bei Alleinstehenden auf 801 Euro pro Jahr, bei Verheirateten entsprechend auf das Doppelte, auf 1.602 Euro. Da jeder Bürger von Geburt an steuerpflichtig ist, können Eltern ihre steuerfreien Kapitalerträge dadurch erhöhen, indem sie Konten oder Depots auf den Namen ihrer Kinder laufen lassen. So kann eine Familie mit zwei Kindern Freistellungsaufträge in Höhe von 3.204 Euro ausstellen.

Ausländische Quellensteuer

Erhält ein Anleger Zinsen oder Dividenden von einem im Ausland ansässigen Unternehmen, unterliegen sie im Normalfall einem dortigen Quellensteuerabzug durch den Staat. Diesen Steuerabzug können sie beim Fiskus im Inland geltend machen. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat existiert. Sind nur Teile der Steuer anrechenbar, muss der Steuerzahler eventuell den Rest der Quellensteuerzahlungen im anderen Staat geltend machen.

Festgeldangebote vergleichen

Festgeld

  • Sparzinsen von rund 800 Banken im Vergleich

  • Bis zu 3,45 % Zinsen für 1-jähriges Festgeld

  • Nur Angebote mit 100% Einlagensicherung